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EX1 für den Zoll - Ausfüllhilfe

Bei einem Warenwert über 1000 Euro müssen Sie das Formblatt EX1 für den Zoll ausfüllen.
Bei einem Warenwert über 1000 Euro müssen Sie das Formblatt EX1 für den Zoll ausfüllen.
Wer größere Sachwerte ins Ausland transportieren möchte, der kommt schnell in Berührung mit dem Zoll. Um keine Konsequenzen zu verursachen und teure Bußgelder zahlen zu müssen, sollten Sie sich vorab über die Ausfuhrbedingungen informieren. Sie müssen das Formular EX1 beziehungsweise das EXA-Dokument ausfüllen.

 Das Ausfüllen des EX1-Dokuments für den Zoll

  • Sie brauchen das Dokument EX1 für den Zoll immer erst dann, wenn Sie Waren über einem Gesamtwert von 1000 Euro aus der EU in Drittländer transportieren wollen. Liegt der Gesamtwert der Waren unter diesem Betrag, genügen Quittungen als Beleg.
  • Sie erhalten das Formular beim Zoll. Es kann online ausgefüllt werden. Je nach der Art der Ausfuhr ordnet Ihnen dann die Behörde eine Verschlüsselung zu. Dies kann entweder EXA oder EXZ sein. Für beide Zuordnungen müssen Sie das gleiche Dokument ausfüllen.
  • Nutzen Sie das System von der Behörde, um das Formular zu erhalten. Sie können das Formular nach dem Ausfüllen entweder über Ihren ELSTER-Zugang übermitteln, wenn Sie einen auf Ihrem Computer installiert haben, oder Sie übermitteln das Formular über das System von der Behörde.
  • Öffnen Sie nun das von der Behörde zur Bearbeitung bereitgestellte Dokument. Klicken Sie  hierzu Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA) an.
  • Sie sehen das entsprechende Formular. Sie haben nun 45 Minuten Zeit es wahrheitsgemäß auszufüllen und online zu übersenden.
  • Beginnen Sie damit Ihre Personalien einzutragen. Tragen Sie Ihren vollständigen Namen ein, Ihre Adresse und die Telefonnummer. Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Geburtstag werden als Nächstes abgefragt.
  • Machen Sie Angaben zu den Waren, die Sie bei sich führen. Wichtig ist, dass Sie bei jedem einzelnen Posten den Warenwert eintragen.
  • Geben Sie an, in welchen Drittstatt Sie reisen. Sie brauchen das Formular nur dann, wenn Sie die EU verlassen. Bestätigen Sie zuletzt Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift und übersenden Sie das Formular entweder über ELSTER oder die Software von der Behörde.

Die Vorbereitung auf die Zollkontrolle

  • Immer wenn Sie nach Deutschland einreisen oder ausreisen, kann es vorkommen, dass Sie in einer Zollkontrolle kontrolliert werden. Die Beamten führen stichprobenartig Kontrollen durch. Daher ist es immer wichtig, zu wissen, ob Sie Ware dabei haben, für die Sie Gebühren bezahlen müssen.
  • Grundsätzlich dürfen Waren ab einem bestimmten Betrag nicht einfach gebührenfrei eingeführt werden. Eine Gebühr muss entrichtet werden.
  • Auch wenn Sie Waren aus Deutschland ausführen, müssen Sie einiges berücksichtigen. Beim Ausführen aus der EU in ein sogenanntes Drittland, das nicht in der EU liegt, macht das Ausfüllen des Formulars EX1 für den Zoll notwendig. Darum müssen Sie sich vor dem Ausreisen kümmern. Sie geben dann in dem Formular Auskunft über die bestimmten Waren.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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