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Estrich-Trocknungszeit wurde nicht eingehalten - das können Sie tun

So kann es später aussehen, wenn der Estrich nicht korrekt getrocknet wurde.
So kann es später aussehen, wenn der Estrich nicht korrekt getrocknet wurde.
Es gibt gewisse Arbeiten beim Bauen oder Renovieren, bei denen Zeiten einzuhalten sind, die dem Bauherrn häufig nicht in voller Tragweite bewusst sind. So ist es mit der Trocknungszeit für den Estrich, die im schnellen Baugeschehen häufig kritisch hinterfragt werden muss.

Besonders wichtig ist die Einhaltung der richtigen Trocknungszeit, wenn über dem Estrich ein Boden verlegt werden soll, der empfindlich gegen Nässe reagiert.

Welche Trocknungszeit von Estrich ist notwendig?

  • Estrich wird nass verlegt bzw. nicht verlegt, sondern gegossen. Das hat seine Vorteile, z. B. ergibt sich ein wirklich waagerechter Boden, weil eine feuchte Masse nun einmal automatisch in die Waagerechte fließt.
  • Es hat aber auch seine Nachteile, z. B. den, dass in den Bau jede Menge Feuchtigkeit eingebracht wird, die nun erst einmal wieder wegtrocknen muss.
  • Heute sollen alle Bauwerke so schnell wie möglich fertig werden, jeder Tag Bauzeit kostet Geld. Deshalb werden Neubauten nicht selten in einem Zustand übergeben, der zwar fertig, aber keinesfalls bezugsfertig ist.
  • Es gibt Vorschriften darüber, welche Trocknungszeit ein Estrich haben muss, bevor er die sogenannte Belegreife erreicht hat. Diese Vorschriften sind in den verschiedenen DIN-Normen festgelegt, die auf die verschiedenen Baumaßnahmen anwendbar sind.
  • Ein solcher Trockenheitsgrad kann z. B. unter 2,0 % für Zementestrich bzw. 0,5 % für Anhydritestrich betragen, gemessen in einem speziellen Verfahren, das CM-Verfahren genannt wird. Wenn eine Fußbodenheizung verlegt werden soll, können sich diese Werte noch einmal um jeweils 0,2 bis 0,3 % reduzieren.
  • Deshalb sollten Sie sich bei jeder Bauabnahme beim Zuständigen, z. B. beim Architekten erkundigen, ob der Estrich bereits den vorgeschriebenen Trockenheitsgrad erreicht hat bzw. wann er diesen erreichen wird. Erst dann darf verlegt werden.

Was ist zu tun, wenn die Trocknungszeit nicht eingehalten wurde?

  • Wenn der Estrich noch nicht komplett ausgetrocknet ist, dürfen auf dem Estrich zunächst auf keinen Fall Böden verlegt werden, die Schaden nehmen würden durch eine Durchfeuchtung.
  • Das betrifft natürlich in erster Linie alle Holzböden, aber auch vielen andere Böden tut es nicht gut, wenn sie auf einen feuchten Untergrund verlegt werden.
  • Auf einem noch feuchten Estrich dürfen auch auf keinen Fall Schichten eingebracht werden, die selbst zwar weniger Schaden durch die Untergrundfeuchtigkeit nehmen würden bzw. nach einer kurzen Gebrauchszeit einfach entsorgt werden sollen, aber die Beschichtung so abdichten würden, dass die weitere Trocknung behindert würde.
  • So könnte z. B. die Idee, zunächst einen preiswerten Kunststoffteppich über den noch leicht feuchten Estrich zu legen, damit das Zimmer wenigstens schon zeitweise benutzt werden kann, während die restliche Trocknungszeit vorübergeht, zwar mehr Wohnkomfort, aber auch bleibende Schäden am Bauwerk verursachen.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass die erforderliche Trocknungszeit nicht eingehalten wurde, sollten Sie vor dem Verlegen von Bodenbelägen dann unbedingt eine Feuchtigkeitsprüfung durchführen lassen.
  • Eventuell wird es möglich und notwendig sein, spezielle Bautrockner einzusetzen, um den Trocknungsvorgang so weit zu beschleunigen, dass die Fußbodenverlegearbeiten etwa im geplanten Zeitrahmen durchgeführt werden können.


Je nach Umgebungstemperatur kann es übrigens notwendig sein, den Estrich in den ersten zwei Wochen nach dem Gießen gelegentlich zu wässern, damit er vorschriftsgemäß aushärtet. Wenn bei Ihnen Estrich gegossen wird, sollten Sie sich also vorher über das geplante Vorgehen erkundigen, damit Sie abschätzen können, ob die Arbeiten korrekt durchgeführt werden.

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