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Esche zurückschneiden nur mit Erlaubnis? - So gelingt's

Esche zurückschneiden - eine Erlaubnis ist mitunter erforderlich.
Esche zurückschneiden - eine Erlaubnis ist mitunter erforderlich. © Bernd_Sterzl / Pixelio
Einen Baum muss man hin und wieder zurückschneiden, das gilt oft auch für eine Esche. Mitunter ist ein solcher Rückschnitt jedoch genehmigungspflichtig, das heißt, es ist die Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich im Zweifelsfall erkundigen.

Die Esche in Deutschland

In Europa kommen dreierlei Eschenarten vor, wobei die Schmalblättrige Esche und die Manna-Esche ursprünglich nicht in Deutschland beheimatet waren, heute jedoch in manchen Gegenden gelegentlich wachsen. Die in Deutschland häufig vorkommende Eschenart ist die Gemeine Esche, auch als Hohe oder Gewöhnliche Esche bekannt. Sie zählt zu den höchsten Laubbäumen, denn sie kann bis zu 40 Meter hoch werden. Ihre Krone ist kugelförmig. Sind die Bedingungen günstig, kann eine Esche 200 bis 300 Jahre alt werden. Seit den 90er-Jahren grassiert jedoch in Europa das von einem Pilz verursachte Eschensterben.

  • Eschen wachsen sehr schnell, schon fünf Jahre nach der Pflanzung haben sie ihre endgültige Höhe von 30 bis 40 Metern erreicht.  
  • Gemeinhin wachsen Eschen sehr ausgewogen, sodass ein Rückschnitt oft nicht nötig ist. Ist Ihre Esche jedoch sehr ausladend geworden und Sie möchten sie gerne zurückschneiden, so sollten Sie dies Ende Februar/Anfang März, also bevor sie austreibt, tun. Zum Zurückschneiden können Sie einen Stock in der gewünschten Astlänge nehmen, den Sie an die Äste halten. Sehen Sie sich während des Schneidens den Baum von Zeit zu Zeit aus einem gewissen Abstand an, um die Kontrolle über den Rückschnitt zu behalten.
  • Haben Sie mit dem Zurückschneiden von Bäumen keinerlei Erfahrung und handelt es sich vor allem auch noch um einen sehr alten Baum, ist es empfehlenswert, wenn Sie einen auf solche Arbeiten spezialisierten Fachbetrieb beauftragen, der den Baumschnitt sachgemäß durchführt. Eine unsachgemäße Ausführung kann sogar als Ordnungswidrigkeit gelten.

Erlaubnis fürs Zurückschneiden

Einen Baum können Sie oft nicht einfach zurückschneiden, wie Sie das wünschen. Manchmal benötigen Sie nicht nur für das Fällen, sondern auch für das Zurückschneiden eine behördliche Erlaubnis.

  • Beruhend auf dem Bundesnaturschutzgesetz haben die einzelnen Bundesländer in ihren Naturschutz- oder Landschaftspflegegesetzen die Kommunen ermächtigt, sogenannte Baumschutzverordnungen zu erlassen, da die Bäume für viele Tiere eine bedeutende Nahrungsquelle und auch darüber hinaus für das Ökosystem wichtig sind.
  • Möchten Sie eine Esche zurückschneiden und sind sich nicht sicher, ob Sie dafür eine Erlaubnis benötigen, ist es auf jeden Fall ratsam, wenn Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob eine Genehmigungspflicht besteht, denn eine Nichtbeachtung kann zu einer hohen Strafzahlung führen.
  • Je nachdem, in welchem Bundesland und in welcher Kommune Sie leben, bestehen unterschiedliche Regelungen. So kann es sein, dass Sie, wenn eine Genehmigung erforderlich ist, einen Antrag auf Genehmigung zum Baumschnitt ausfüllen müssen. Ob Sie ein solches Formular benötigen und an welche Behörde es zu schicken ist oder in welch anderer Weise eine Genehmigung einzuholen ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.  

In jedem Fall gilt also: Fragen Sie im Zweifelsfall nach, bevor Sie einen Baum zurückschneiden und damit eine Strafe riskieren.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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