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Erwachsenenadoption: Antrag stellen - das sollten Sie beachten

Die Erwachsenenadoption setzt einen notariellen Antrag voraus.
Die Erwachsenenadoption setzt einen notariellen Antrag voraus. © Jens_Bredehorn / Pixelio
Wenn zwischen nicht Blutsverwandten ein besonders enges Verhältnis entstanden ist, das einem Eltern-Kind-Verhältnis ähnelt, kommt, wie bei der Adoption Minderjähriger auch, eine Erwachsenenadoption nach deutschem Recht in Betracht. Um einen Erwachsenen als Adoptivkind anzunehmen, müssen Sie einen notariell beurkundeten Antrag stellen. Erfahren Sie hier, was dabei zu beachten ist.

Was Sie benötigen:

  • Geburtsurkunde
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Meldebescheinigung

Voraussetzungen und Folgen der Erwachsenenadoption

  • Die Grundvoraussetzung einer Erwachsenenadoption ist das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen zwei oder auch drei Personen, zwischen denen ein Altersunterschied von etwa einer Generation besteht. Wenn Sie als annehmende Eltern nicht erheblich, d. h. mindestens 15 Jahre, älter als der Angenommene sind, bezweifelt das Gericht ein solches Verhältnis und vermutet zumeist finanzielle oder aufenthaltsrechtliche Absichten.
  • Durch die Adoption erhalten Sie gegenseitige Erbansprüche, praktisch besonders relevant ist dabei zumeist, dass Sie dem Angenommenen steuerliche Vorteile verschaffen. Denn der Erbschaftssteuerfreibetrag erhöht sich auf die gleiche Grenze, die für leibliche Kinder gilt.
  • Zu den weiteren Rechtsfolgen der Adoption gehören jedoch auch die gegenseitigen gesetzlichen Unterhaltsansprüche, die für Kinder gegenüber Eltern und Eltern gegenüber erwachsenen Kindern, lebenslang bestehen.
  • Schließlich erhält der Angenommene Ihren Familiennamen. Ausnahmen von dieser Namensführung sind nur in sehr seltenen Fällen möglich.
  • Machen Sie sich bewusst, dass Sie im Ergebnis die gleichen rechtlichen Verpflichtungen eingehen wie gegenüber leiblichen Kindern oder Eltern und überdenken Sie Ihre Absicht daraufhin noch einmal gründlich.

Antrag und Verfahren

  • Die Erwachsenenadoption setzt formal zwei Anträge voraus, die beide notariell beurkundet werden müssen. Sie müssen als Annehmender die Annahme erklären, außerdem muss der Angenommene sein Einverständnis geben. Beide Anträge können zusammen in eine notarielle Urkunde aufgenommen werden.
  • Weiterhin müssen Sie bereits im Antrag detailliert ausführen, warum eine familienähnliche Bindung besteht, die die Adoption rechtfertigt.
  • Gehen Sie gemeinsam zum Notar und schildern Sie ihm Dauer und Ausprägung Ihrer persönlichen Beziehung zueinander so genau, dass er Ihre Darstellung überzeugend schriftlich ausformulieren kann.
  • Dem Antrag müssen Sie außerdem jeder eine Geburtsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und eine Meldebescheinigung beifügen. Bringen Sie diese Unterlagen gleich zum ersten Notartermin mit.
  • Wenn der Notar beim Familiengericht die beurkundeten Anträge eingereicht hat, lädt das Gericht Sie zu einem Anhörungstermin. Hier werden Sie nochmals gebeten, die Gründe für die Adoption und die Art des Verhältnisses genau zu erläutern.

Wenn das Gericht Ihren Ausführungen folgt und das Vorliegen eines Eltern-Kind-Verhältnisses annimmt, erlässt es einen Annahmebeschluss, mit dem die Adoption wirksam wird.

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