- 08.06.2011 Ina Seyfried
Ein Erste-Hilfe-Kasten kann bei einem Unfall oder einer Verletzung ein Leben retten und muss daher penibel zusammengestellt werden. Dazu gibt es gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen, denn sonst kann auch eine Strafe drohen. Der Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens ist genauso wichtig, wie eine regelmäßige Kontrolle des Verfallsdatums. Hier bekommen Sie eine Aufstellung von einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157, der sich nur in wenigen Inhaltsmaterialien unterscheidet, wie sie in einem KFZ-Verbandskasten vorhanden sein sollen.
Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens
- Verbände sind natürlich das A und O in einem Verbandskasten. Dazu gehören 4 Fingerverbände (120 mm x 20 mm), 4 Fingerkuppenverbände (120 mm x 20 mm), 8 Wundschnellverbände (DIN 13019), je 1 Verbandspäckchen nach DIN 13151-K und DIN 13151-G sowie 3 Päckchen nach DIN 13151-M. Auch ein Verbandtuch sollte nicht fehlen, welches auch noch extra für Brandwunden gibt.
- Diverse Pflaster gehören natürlich auch dazu. 1x Heftpflaster nach DIN 13019-A, 8 Pflasterstrips (25 mm x 72 mm) und 4 Strips in der Größe 19 mm x 72 mm.
- Ein Erste-Hilfe-Kasten beinhaltet auch einige Kompressen, wobei 2 Augenkompressen und 1 Kältesofortkompresse in einem KFZ-Kasten nicht vorhanden sind. 6 normale Kompressen (10 cm x 10 cm) sind aber in beiden Kästen vorhanden, da dies eine Wundauflage ist und immer unter einen Verband kommt.
- Je 2 Fixierbinden, vorgeschrieben nach DIN 61634-FB 6 und DIN 61634-FB 8 sollten genauso vorhanden sein, wie 2 Dreieckstücher nach DIN 13168-D.
- Des Weiteren gehören in einen Verbandkasten 4 Einmalhandschuhe, 1 Erste-Hilfe-Schere, 1 Rettungsdecke (ca. 2,10 m x 1,60 m), 5 Tücher aus Vlies und 2 Folienbeutel. In einem KFZ-Kasten sind die letzten beiden Inhalte meist nicht vorhanden.
- Eine Information zur Ersten Hilfe befindet sich in jedem Kasten/Koffer, in die man zur Not auch noch mal reinschauen kann.