Immer häufiger lesen Sie Berichte über Erdbeben, bei denen Gebäude zerstört und Menschen verletzt und getötet wurden. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie durch eine Versicherung Schäden abgedecken und regulieren können.
- 05.01.2012 Susanne Wierschalka
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So entstehen Erdbeben
- Erdbeben gehören zu den Naturkatastrophen und entstehen durch die Bewegung der Kontinentalplatten unserer Erdkruste. Beachten Sie, dass vor allem an den Rändern der sieben großen Platten Spannungen im Gestein erfolgen können, wenn sie sich innerhalb der Verschiebung verhaken oder verkanten.
- Sie hören auch von Erdbeben, die in der Nähe von Vulkanen entstehen. Diese Beben treten gehäuft auf und werden deshalb Schwarmbeben genannt.
- Erdbeben, die am Boden von Meeren vorkommen, nennt man Seebeben. Beachten Sie, dass solche Beben einen Tsunami auslösen können.
- Sie bemerken die Erschütterungen durch leichte Erdbeben nicht. Starke Erdstöße können Gebäude einstürzen und Straßen einreißen lassen, wobei meist viele Menschen verletzt werden und zu Tode kommen.
- Die Erdwellen der Beben werden mit einem Seismometer gemessen und durch ein Seismogramm aufgezeichnet. Merken Sie sich, dass die Messwerte mit einer Magnitude nach der Richterskala angegeben wird.
Schadensregulierung bei Beben durch die Versicherung
- Die offizielle Definition der Versicherungsgesellschaften für Erdbeben sind naturbedingte Erdstöße, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst werden. Merken Sie sich, dass Erschütterungsschäden von Erdbeben durch den Bergbau normalerweise nicht versichert sind.
- Damit Sie für Schäden bei Erdbeben versichert sind, müssen Sie eine erweiterte Versicherung zur Elementarversicherung abschließen. Sie sind eine Ergänzung zur Gebäudeversicherung eines Hauseigentümers oder zur Hausratsversicherung von Wohnungsmietern und Hauseigentümern.
- Das Erdbebenrisiko ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wohnen Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zählt Ihr Wohnort zu erdbebengefährdeten Gebieten.
- In bestimmten Bundesländern müssen die seismische Messungen an zwei verschiedenen Erdbebenstationen mindestens die Magnitude 3,5 nach der Richterskala erreichen, um von Ihrer Versicherung einen Ausgleich für Erschütterungsschäden durch Erdbeben zu erhalten.
- Ihre Versicherung bezahlt im Normalfall Gegenstände, die durch das Erdbeben beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen sind. Dabei müssen Sie glaubhaft machen, dass der Schaden durch das Beben entstanden ist und das versicherte Eigentum vorher in einem einwandfreien Zustand war. Dies kann besonders bei kleineren Erdbeben zu Problemen führen, sodass ein Gutachten erstellt werden muss.
- Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Selbstbehalt. Überlegen Sie, welche Schadenssumme Sie bei einer Beschädigung des Eigentums durch ein Erdbeben selber tragen wollen.
- Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherungen.