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Erbschleicher - was tun?

Erbschleicherei ist charakterlos.
Erbschleicherei ist charakterlos.
Wenn es ums Geld geht, hört die Moral auf. Für Erbschleicher gilt dies in besonderem Maße. Für die Erben stellt sich die Frage, was zu tun ist, um den Konkurrenten in die Schranken zu weisen.

Unverhofft steht ein Verwandter vor der Tür, von dem man glaubte, dass es ihn gar nicht mehr gebe: In der Hand ein wunderschöner Blumenstrauß und ungewöhnlich freundliche Worte auf den Lippen. Oft gibt es dafür nur eine Erklärung: Er ist ein Erbschleicher! Also: Was tun?

Erbschleicher manipulieren die gesetzliche Erbfolge

  • Nach dem Gesetz erben die gesetzlichen Erben den Nachlass. Dies gilt aber nur so lange, als der Erblasser oder die Erblasserin testamentarisch nichts anderes verfügt. Sobald ein Testament errichtet wird, wird regelmäßig die gesetzliche Erbfolge verändert, in der Regel natürlich zulasten des oder der gesetzlichen Erben.
  • Ist bereits ein Testament vorhanden, besteht die Gefahr, dass der testamentarisch bedachte Erbe enterbt und der Erbschleicher zum testamentarischen Erben neu bestimmt wird.
  • Immerhin: Ein gesetzlicher Erbe behält seinen Pflichtteil. Aber auch hier besteht die Gefahr, dass der Erblasser gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Erbschleicher bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte verschleudert und den Nachlass und somit auch den Pflichtteil auf ein Minimum reduziert.
  • Einen Erbschleicher erkennen Sie regelmäßig daran, das er plötzlich Interesse an der Person des Erblassers zeigt, das vorher nicht oder zumindest nicht in dieser Form vorhanden war. Oft handelt es sich bei dem Erblasser um eine leicht beeinflussbare Person, bei der der Erbschleicher davon ausgeht, dass er sie in seinem Sinne manipulieren kann.

Was Sie gegen den Heuchler tun können

  • Die Frage, was zu tun ist, richtet sich nach den Gegebenheiten und der Person von Erblasser und Erbschleicher. Im günstigsten Fall hilft ein direktes Gespräch mit dem Erblasser, in dem Sie ihn darauf aufmerksam machen, welches Geschehen zu erwarten ist. Machen Sie deutlich, dass die Sympathiebeweise nur Manipulationsversuche sind.
  • Eine direkte Ansprache des Erbschleichers kann ebenso hilfreich sein, sofern er überhaupt charakterlich ansprechbar ist. Dabei ist die Situation ähnlich der eines Bankräubers. Auch ein Bankräuber lässt sich von seinem Vorhaben nur abschrecken, wenn er das Risiko vor Augen sieht, entdeckt oder bloßgestellt zu werden.
  • Es kann nützlich sein, den örtlichen Notar vorab über das zu erwartende Geschehen zu informieren. Notare sind verpflichtet, bei der Beurkundung von testamentarischen Verfügungen die Geschäftsfähigkeit des Erblassers zu überprüfen. Bestehen Zweifel, kann der Notar die Beurkundung ablehnen.
  • Ist der Erblasser nicht mehr in der Lage, vernünftige Entscheidungen zu treffen, sollten Sie versuchen, eine gerichtlich angeordnete Betreuung herbeizuführen, die auch die Vermögenssorge erfasst. Um sich nicht dem Verdacht des Eigennutzes auszusetzen, sollte der Betreuer nicht zugleich gesetzlicher Erbe sein.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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