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Erbschaftssteuer umgehen - wie Sie Vorteile einer Schenkung nutzen

Auch Goldmünzen und Schmuckstücke gehören zur Erbmasse und unterliegen der Steuer.
Auch Goldmünzen und Schmuckstücke gehören zur Erbmasse und unterliegen der Steuer.
In Deutschland wird in den kommenden Jahren ein Vermögen in einer Größenordnung von bis zu einer Billion Euro vererbt. Der Staat sieht das als gute Einnahmequelle und erhebt entsprechend eine Erbschaftssteuer. Diese lässt sich in gewisser Weise umgehen, bei großen Erbmassen zumindest reduzieren.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Erbschaftssteuer sparen oder umgehen können. Wer einen Betrieb erbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung von der Erbschaftssteuer stellen. Erben stehen gewisse Freibeträge zu. Auch mit einer Schenkung vor dem Tod können Sie Erbschaftssteuern umgehen.

Erbschaftssteuer durch Schenkungen umgehen mit Risiko

Wenn Vermögende vor dem Tod ihren Besitz verschenken, fällt das Erben aus oder die Erbmasse verringert sich. Bevor man sich mit dem Thema Schenken an Angehörige befasst, sind die Freibeträge zu prüfen.

  • Der Gesetzgeber gestattet als steuerfreies Erbe Partnern 500.000 Euro, Kindern 400.000 Euro sowie Enkeln und Großeltern 200.000 Euro. Bleiben nach Abzug des Freibetrages mehr als 26.000.000 Euro übrig, will der Staat von Erben der Steuerklasse I wenigstens 30 Prozent. Der niedrigste Steuersatz liegt bei 7 Prozent.
  • Vor ihrem Tod können Eltern ihren Kindern Vermögen im Rahmen einer Schenkung übertragen. Damit die Schenkung steuerfrei bleibt, darf die Vermögenssumme innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro nicht übersteigen. Der Vorteil der Schenkung besteht darin, dass betreffende nach zehn Jahren den Freibetrag erneut nutzen können.
  • Bei einer Schenkung müssen Sie beachten, dass für Beschenkte aufgrund der Vermögensanrechnung bestimmte Leistungen (Kinder- oder Arbeitslosengeld) wegfallen können.
  • Das Risiko für den Schenker besteht dann, wenn er sich durch Verschenken seines Besitzes den Nutznießern ausliefert. Vertraglich sollte beispielsweise ein Wohnrecht oder eine Pflege vereinbart werden.

Schulden und Vermächtnisse vermindern Nachlasswert

Nicht nur mit Schenkungen können Sie die Erbschaftssteuer umgehen oder zumindest vermindern. Bevor Sie nach dem Antritt des Erbes irgendwelche Steuern zahlen, können Sie von der Erbmasse beziehungsweise vom Nachlasswert alle zulässigen Nachlassverbindlichkeiten abziehen.

  • Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören alle Schulden des Erblassers, einschließlich Steuerschulden, und die bei Antritt des Erbes entstehenden Erbfallschulden (Kosten für die Bestattung, behördliche Gebühren, Vermögensverwaltung). Als Erbe haften Sie für Nachlassverbindlichkeiten und Erblasserschulden gleichermaßen.
  • Erblasserschulden sind jene Verbindlichkeiten, die der Erblasser im Testament festgelegt hat. Als Erbe müssen Sie Vermächtnisse und Erbersatzansprüche, Unterhaltsverpflichtungen und Pflichtteilesrechte erfüllen. Bestattungskosten können Sie bis etwa 10.000 Euro ohne jeden Nachweis abziehen.

Tipp: Erben Sie eine Immobilie, prüfen Sie, ob es Sinn macht, den vom Finanzamt für die Steuererhebung  zugrunde gelegten Immobilienwert durch ein qualifiziertes Wertgutachten zu vermindern. Sinkt der Verkehrswert, reduziert sich das zu versteuernde Vermögen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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