Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende 2009 mit einem Grundsatzurteil den Verstoß gegen Elternrechte lediger Väter gerügt und Väterrechte nachhaltig gestärkt.
- 25.05.2011 Liyah García Ferreira
Was Sie benötigen
- Jugendamt
- evtl. Anwalt
Melden Sie Verstöße gegen Elternrechte
- Wenn Sie als ein Elternteil den Verstoß gegen Ihr Elternrecht feststellen und es sich um Ihr Kind handelt, können Sie sich als Erstes an das Jugendamt wenden. Dieses unterstützt Sie wenigstens dabei, Ihr Umgangsrecht wahrnehmen zu können und kann zwischen Eltern vermitteln. Die Verstöße gegen Elternrechte betreffen in Deutschland vor allem Väter. Unverheiratete Väter sind bzw. waren in den bisherigen Gerichtsurteilen deutlich benachteiligt, da sie nur mit Zustimmung der Kindsmutter das geteilte Sorgerecht erhalten. Stimmt diese nicht zu, hatten Väter bisher kaum eine Chance, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, es sei denn, sie konnten nachweisen, dass es dem Kind bei der Mutter schlecht geht.
- Wenn Sie Verstöße gegen Elternrechte melden wollen, ist für die Interessen Ihres Kindes das Jugendamt zuständig. Das Jugendamt kontaktiert dann die Kindsmutter und diese muss sich vor dem Jugendamt erklären. Sollte es sich um eine Straftat handeln, beispielsweise wenn die Kindsmutter mit dem Kind ohne Ihre Zustimmung den Wohnort wechselt, trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts, können Sie die Mutter wegen Kindesentzug anzeigen und hoffen, dass die Mutter sich davon einschüchtern lässt.
- Generell ist jede Familiensache eine zivilrechtliche Angelegenheit. Sollte das Kind nicht in unmittelbarer Gefahr sein, so müssen Sie als Elternteil Ihre Elternrechte vor dem Familiengericht einklagen. Nur wenn Sie für Ihre Rechte und somit für Ihr Kind kämpfen, können Verstöße gegen Elternrechte gerichtlich verfolgt werden.
Jeder Prozess, gerade im Familienrecht, ist anstrengend und belastend. Aber wenn Sie durchhalten, können Sie Ihre elterlichen Pflichten und Rechte wahrnehmen.