Elterngeld: Wann und Wo
Bei der Geburt eines Kindes gibt es vom Bund Elterngeld. Dieses kann ab der Geburt bei der jeweiligen Elterngeldstelle beantragt werden. Das Geld dient als Ausgleich für vorher bezogenen Lohn. Noch vor 2011 war es üblich, dass trotz Hartz 4 ein sogenannter Sockelbetrag ausgezahlt wurde.
- Diese 300,- Euro gibt es heute nicht mehr. Dieser Betrag wird heute vielmehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
- Das bedeutet nun für Sie, dass Sie zwar weiterhin Elterngeld gezahlt bekommen, dieses wird dann aber in Höhe des Elterngeldfreibetrages wieder vom ALG II abgezogen.
- Was bedeutet nun Elterngeldfreibetrag? Haben Sie vielleicht trotz Hartz 4 einen Anspruch, einen Teil zu behalten?
Elterngeldfreibetrag trotz Hartz 4
Leider haben Sie trotzdem nur dann einen Anspruch, dass das Elterngeld bis zu 300,- Euro unberücksichtigt bleibt, wenn Sie vor der Geburt Lohn bezogen haben. Ansonsten wird Ihnen - wie oben schon gesagt - das Elterngeld vom Arbeitslosengeld II abgezogen.
Sie erhalten Arbeitslosengeld nach dem Elterngeld. Wenn Ihr Arbeitsvertrag noch vor dem Bezug von …
- Der Elterngeldfreibetrag beruht auf § 10 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
- Dies bedeutet also, wenn Sie vor der Geburt Lohn hatten, dann dürfen Sie trotzdem bis 300,- Euro vom Elterngeld behalten, auch wenn Sie ALG II beziehen.
- Sie können auch Lohn aus einer geringfügigen Tätigkeit bezogen haben.
- Hatten Sie zum Beispiel durch einen Minijob Einnahmen von 200,- Euro, dann haben Sie in dieser Höhe Anspruch auf einen Elterngeldfreibetrag.
Was ist, wenn vom Jobcenter trotzdem angerechnet wird?
Dies kann eigentlich nur der Fall sein, wenn Sie zuvor Lohn aus einem Minijob bezogen haben. Denn bei einem Elterngeld von 700,- Euro ist klar, dass dies ein Lohnersatz ist. Trotzdem bleiben hier aber von den 700,- Euro nur 300,- Euro übrig.
- Gehen Sie ansonsten zur Elterngeldstelle und lassen Sie sich dort den Elterngeldfreibetrag bestätigen.
- Die jeweilige Elterngeldstelle finden Sie übrigens auch im Internet.
- Damit Sie trotz Hartz 4, das Elterngeld nicht angerechnet bekommen, legen Sie dort Ihre Verdienstbescheinigungen vor.
- Mit dem Bescheid von der Elterngeldstelle müssen Sie dann nur noch zum Jobcenter.
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