Elektronisches Lastschriftverfahren - so funktioniert's

Eine schnelle Art, Geld zu überweisen - das elektronische Lastschriftverfahren. Eine schnelle Art, Geld zu überweisen - das elektronische Lastschriftverfahren.
In der heutigen Zeit, wo ohne einen Computer fast nichts mehr läuft, geht alles seinen elektronischen Weg. Erhielt man in früheren Zeiten seinen Lohn noch in einer Lohntüte und musste man dann zum Vermieter, um seine Miete zu bezahlen, so geht heute ebenfalls alles elektronisch - per Lastschriftverfahren.
Christoph Weber
17.01.2011 Christoph Weber
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Ein elektronisches Verfahren ist fast alltäglich

  •  In der heutigen Zeit werden fast alle Geschäfte, die in irgendeiner Weise mit Geld zu tun haben, auf elektronischem Wege durchgeführt. Wenn jemand eine Rechnung bekommt, so ist fast immer auch ein Überweisungsträger anhängig.
  • Wer regelmäßig die gleichen Beträge überweist, nutzt dafür nur einmal einen besonderen Überweisungsvordruck, wodurch seine Hausbank dazu aufgefordert wird, diesen Betrag jeden Monat zur gleichen Zeit abzubuchen. Dieser Vorgang wird Dauerauftrag genannt.

Das Lastschriftverfahren von anderer Seite

  • Allerdings gibt es auch geschäftliche Verbindungen, wo der Kontoinhaber einer anderen Person oder Firma die Ermächtigung erteilt hat, immer zum gleichen Zeitpunkt den gleichen Betrag von seinem Konto abzubuchen. Dieser Vorgang wird elektronisches Lastschriftverfahren genannt, welches vor allem bei Kreditgeschäften sehr beliebt ist, da sich der Kunde eigentlich um nichts mehr zu kümmern braucht, weil der Kreditgeber jeden Monat den vorher vereinbarten Betrag abbucht.
  • In letzter Zeit wird dieses Lastschriftverfahren auch gern von Vermietern genutzt, damit der Mieter praktisch keine Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren. Doch hier irrt sich der Vermieter, denn der Kontoinhaber hat verschiedene Möglichkeiten, dieses elektronische Lastschriftverfahren zu umgehen.
  • Der Kontoinhaber kann innerhalb von 14 Tagen den Betrag wieder zurückbuchen lassen, ohne dass sich der Ermächtigte dagegen wehren kann. Des Weiteren kann der Kontoinhaber zu jeder Zeit die Einzugsermächtigung widerrufen. Eine schriftliche Benachrichtigung an den Ermächtigten ist hier vollkommen ausreichend.
  • Sollte der Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung erteilt haben, der Betrag jedoch nicht stimmen, so hat der Kontoinhaber das Recht, den bereits überwiesenen Betrag zurückzufordern und den richtigen Betrag dafür zu überweisen. Sollte das ermächtigte Unternehmen dann eine Stornogebühr vom Kontoinhaber verlangen, so ist dies nicht rechtens, da der Kontoinhaber nur für die entsprechende Höhe des Betrages die Ermächtigung gegeben hat.
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