- 04.10.2010 Nora D. Augustin
Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag widerrufen
- Wollen Sie eine generell erteilte Einzugsermächtigung rückgängig machen, wenden Sie sich an denjenigen, dem Sie die Einzugsermächtigung erteilt haben, am besten schriftlich und bitten Sie um eine Auftragsbestätigung.
- Wollen Sie eine einzelne Abbuchung, die im Rahmen einer Einzugsermächtigung erfolgt ist, rückkängig machen - auch das wird im Volksmund als Einzugsermächtigung bezeichnet -, ist das in der Regel leicht möglich, wenn Sie nicht zu spät handeln.
- Sie haben nämlich sechs Wochen Zeit, eine nicht gewünschte Abbuchung rückgängig zu machen. Kontrollieren Sie also regelmäßig Ihre Kontoauszüge. (Gut möglich, dass in den AGB steht, dass Sie dazu verpflichtet sind.)
- Aber selbst wenn sechs Wochen verstrichen sind, haben Sie noch Chancen, eine unerwünschte Abbuchung rückgängig zu machen (anders als bei der Abbuchungsermächtigung).
- Vorteilhaft ist es, wenn Sie Ihr Konto online führen, denn bei vielen Geldinstituten kann man die Rückbuchung online erledigen und Sie müssen nicht zur Bank gehen oder ein Schreiben aufsetzen und auf die Post bringen. Sie brauchen noch nicht einmal zu wissen, wer der Abbuchende ist. Die Bank muss Ihren Rückbuchungsaufrag erledigen. Gebühren fallen in der Regel keine an.
- Sie müssen Ihren Rückbuchungswunsch nicht begründen. Die Geldinstitute haben nicht die Befugnis, die Berechtigung Ihres Rückbuchungswunsches zu beanstanden/prüfen und zwar auch, wenn Ihre Zahlungspflicht klar ist.