Einzugsermächtigung widerrufen - Anleitung

Gas- und Stromrechnungen werden gern per Einzugsermächtigung beglichen. Gas- und Stromrechnungen werden gern per Einzugsermächtigung beglichen.
Mit einer Einzugsermächtigung räumen Sie einem Gläubiger (Telefongesellschaft, Gas- oder Stromlieferant, Versandhaus) das Recht ein, Abbuchungen von Ihrem Konto vorzunehmen. Zu unterscheiden ist die Einzugsermächtigung von der Abbuchungsermächtigung (auch als Abbuchungsgenehmigung oder Abbuchungsauftrag bezeichnet). Es handelt sich um zwei Lastschriftverfahren, die zu unterscheiden sind, besonders was die Möglichkeit angeht, eine Buchung rückgängig zu machen.
Nora D. Augustin
04.10.2010 Nora D. Augustin

Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag widerrufen

  1. Wollen Sie eine generell erteilte Einzugsermächtigung rückgängig machen, wenden Sie sich an denjenigen, dem Sie die Einzugsermächtigung erteilt haben, am besten schriftlich und bitten Sie um eine Auftragsbestätigung. 
  2. Wollen Sie eine einzelne Abbuchung, die im Rahmen einer Einzugsermächtigung erfolgt ist, rückkängig machen - auch das wird im Volksmund als Einzugsermächtigung bezeichnet -, ist das in der Regel leicht möglich, wenn Sie nicht zu spät handeln.
  3. Sie haben nämlich sechs Wochen Zeit, eine nicht gewünschte Abbuchung rückgängig zu machen. Kontrollieren Sie also regelmäßig Ihre Kontoauszüge. (Gut möglich, dass in den AGB steht, dass Sie dazu verpflichtet sind.) 
  4. Aber selbst wenn sechs Wochen verstrichen sind, haben Sie noch Chancen, eine unerwünschte Abbuchung rückgängig zu machen (anders als bei der Abbuchungsermächtigung).
  5. Vorteilhaft ist es, wenn Sie Ihr Konto online führen, denn bei vielen Geldinstituten kann man die Rückbuchung online erledigen und Sie müssen nicht zur Bank gehen oder ein Schreiben aufsetzen und auf die Post bringen. Sie brauchen noch nicht einmal zu wissen, wer der Abbuchende ist. Die Bank muss Ihren Rückbuchungsaufrag erledigen. Gebühren fallen in der Regel keine an.
  6. Sie müssen Ihren Rückbuchungswunsch nicht begründen. Die Geldinstitute haben nicht die Befugnis, die Berechtigung Ihres Rückbuchungswunsches zu beanstanden/prüfen und zwar auch, wenn Ihre Zahlungspflicht klar ist.
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Leser-Tipps (1) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • system | 01.08.2011, 13:18

    Hallo, da 1&1 zum Ende des Monats abbucht und dies auch nicht ändern will, hab ich 1&1 die Einzugsermächtigung widerrufen. Dennoch buchen Sie weiter ab und sagen, "die Einzugsermächtigung ist Vertragsbestandteil und somit unwiderruflich". Allerdings war die Telekom beim DSL-Anschluss da entgegenkommender und hat mir angeboten, die Abbuchung auch am Anfang des Monats vorzunehmen bzw. die Einzugsermächtigung aufzuheben. Warum geht das bei solch einer Pseudofirma wie 1&1 nicht? Dürfen die wirklich, jeden Monat zur selben Zeit einen Abbuchungsversuch trotz Widerspruch vornehmen?

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