Einwohnermeldeamt über Umzug informieren - das sollten Sie beachten

Den Umzug korrekt durchführen Den Umzug korrekt durchführen
Bei einem Umzug müssen viele Dinge beachtet werden. Es geht nicht nur darum, alle Möbel und Dekorationselemente korrekt zu transportieren, sondern daneben auch die jeweiligen Ämter über den Umzug zu informieren. Eine große Rolle spielt dabei das Einwohnermeldeamt. Was Sie erledigen müssen und welche Papiere mitzubringen sind, erfahren Sie hier.
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Vorbereitungen für das Einwohnermeldeamt

  • Für das Einwohnermeldeamt benötigen Sie einige Dokumente, welche Sie direkt beim Besuch mitnehmen müssen. Haben Sie diese nicht parat, so werden Sie den Weg nochmals auf sich nehmen müssen.
  • Wichtig ist natürlich der Personalausweis. Auf diesem steht nicht nur Ihr Name und das Geburtsdatum, sondern ebenso die bisherige Adresse. Nach einem Umzug erhalten Sie einen Aufkleber, welcher auf die bisherige Adresse aufgeklebt wird.
  • In vielen Fällen kann ein Umzug beim Einwohnermeldeamt erst gemeldet werden, wenn Sie einen Mietvertrag oder ein ähnliches Dokument vorlegen können, in welchem erklärt wird, dass Sie eine neue Wohnung besitzen.
  • Ist so ein Papier nicht vorhanden, kann auch die Adresse des Vermieters oder der Name der Wohngemeinschaft ausreichen. Hier können im Zweifelsfall Informationen eingeholt werden.
  • Neben den Dokumenten sollten Sie daran denken, dass eine Ummeldung auch geringe Verwaltungskosten fordert. Halten Sie etwa 10 bis 20 Euro in bar bereit.

Wie Sie den Umzug mitteilen

  1. Besuchen Sie das Einwohnermeldeamt Ihres neuen Heimatortes, um dort den Umzug mitteilen zu können. Nehmen Sie dafür die oben genannten Dokumente mit und halten Sie sie für Anfragen bereit.
  2. Gehen Sie direkt zur Information und melden Sie dort Ihren Besuch an. In der Regel werden Sie keinen Termin erhalten, sondern können vor Ort eine Wartemarke ziehen.
  3. Warten Sie, bis Sie zu einem Schalter aufgerufen werden. Dort können Sie erklären, dass Sie kürzlich umgezogen sind und die abgefragten Dokumente übergeben.
  4. Beachten Sie, dass Ihr Umzugstermin nicht länger als eine Woche zurückliegen darf. Sonst hat das Einwohnermeldeamt das Recht, Ihnen eine zusätzliche Strafgebühr in Rechnung zu stellen.

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