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Einwohnermeldeamt: Auskunft einholen - das gilt es zu beachten

Registrierung beim Einwohnermeldeamt ist Bürgerpflicht.
Registrierung beim Einwohnermeldeamt ist Bürgerpflicht.
Viele Briefe sind nicht zustellbar und kommen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" wieder zurück. Beim Einwohnermeldeamt sind alle Einwohner einer Gemeinde gemeldet. Wenn Sie einen alten Freund oder einen versteckspielenden Schuldner suchen, können Sie die Behörde um eine Auskunft bitten.

Das Einwohnermelderegister ist ein öffentliches Register. Sie haben zwar als Bürger kein direktes Einsichtsrecht, können aber ein Recht auf Auskunft über die aktuelle Wohnadresse einer beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Person geltend machen. Anders als bei Auskünften aus dem Grundbuch brauchen Sie kein rechtliches Interesse vorzutragen. Die Einwohnermeldeanfrage wird oft mit EMA abgekürzt.

  • Sie müssen der Behörde den Vor- und Zunamen der gesuchten Person benennen.
  • Um Verwechselungen auszuschließen, ist es gut, weitere Identifikationsmerkmale anzugeben, also frühere Adresse, Geburtsname, Geburtsort oder Geburtsdatum.
  • Die umgekehrte Anfrage, dass Sie eine Wohnadresse angeben und um Mitteilung bitten, wer dort wohnt, ist nicht zulässig.

Zuständig ist das Einwohnermeldeamt am Wohnsitz des Gesuchten

  • Stellen Sie Ihre Anfrage um Auskunft bei dem Einwohnermeldeamt des Ortes, wo Sie den Wohnsitz der gesuchten Person vermuten. Ist die Auskunft negativ, müssen Sie weitere mögliche Wohnsitze ins Auge fassen und dort jeweils Anfragen starten.
  • Sie können auch eine erweiterte Meldeauskunft beantragen. Falls die betreffende Person nämlich ihren Namen infolge Heirat geändert hat, wird auch dieser Umstand recherchiert.
  • Bitten Sie auch ausdrücklich um Mitteilung, wenn die Person verzogen ist und wohin sie sich umgemeldet hat.
  • Die Einwohnermeldeämter verlangen für die Auskunft um die 7,50 EUR.
  • Sie können die Anfrage schriftlich stellen. Im Schreibwarenhandel gibt es dafür eigens vorgedruckte Anfragepostkarten. Die Behörde gibt Ihnen dann auf, die Gebühr vorab zu entrichten. Ansonsten gehen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt vorbei und zahlen die Gebühr direkt an die Kasse.
  • Sie können auch einen Servicedienstleister beauftragen. Diese suchen bundesweit in allen Einwohnermelderegistern nach der gesuchten Person. Allerdings müssen Sie diesen Aufwand entsprechend bezahlen. Teils wird auch eine Anschriftenprüfung angeboten, bei der das Ergebnis sofort online mitgeteilt wird.

Auskunft auch über Anschriftenprüfung der Post

  • Eine weitere Möglichkeit, den Wohnsitz ausfindig zu machen, ist die Anschriftenprüfung bei der Post. Auch dort wird, falls der Schuldner einen Nachsendeauftrag erteilt hat, die aktuelle Anschrift mitgeteilt, die allerdings nur die Postadresse ist und nicht mit dem Wohnsitz übereinstimmen muss. Fragen Sie auch, ob der Schuldner noch ein Postfach unterhält. Diese Anfrage kostet mit Rückantwort 0,82 EUR.
  • Oder Sie verschicken mit der Post einen Brief und vermerken auf dem Umschlag Ihre Bitte, den Brief nicht nachzusenden, sondern Ihnen den Brief unter Angabe der neuen Adresse wieder zurückzuschicken.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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