Alle Kategorien
Suche

Stasi-Akte anfordern - so geht's

Die Stasi-Akte kann per Formular angefordert werden.
Die Stasi-Akte kann per Formular angefordert werden.
An Stasi-Unterlagen und an der Arbeit der betreffenden Bundesbehörde besteht nach Aussagen von Marianne Birthler, Bundesbeauftrage für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, ein nachhaltiges Interesse. Allein in 2010 gab es 90.000 Anträge. Jeder Interessierte kann seine vorhandene Stasi-Akte in den Unterlagen der Staatssicherheit einsehen oder auch ein Duplikate anfordern. Eine vorhandene Akte kann kann ein Stück der eigenen Geschichte sein.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular
  • Identitätsbescheinigung der zuständigen Landesbehörde (z. B. Landeseinwohneramt, Meldebehörde)
  • Jede einzelne Person kann  Auskunft darüber zu verlangen, ob in betreffenden Unterlagen Informationen zu seiner jeweiligen Person enthalten sind. Desweiteren darf er Einsicht in Unterlagen nehmen und um Herausgabe von Duplikaten dieser Akten nach Maßgabe dieses Gesetzes fordern. Außerdem darf der Betreffende diese Informationen auch verwenden. Natürlich dürfen zu schützende Interessen anderer Personen damit nicht beeinträchtigt werden.
  • Ein Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akte muss schriftlich gestellt werden. Um die Stasi-Akte anzufordern, verwendet man am besten das Antragsformular und geht wie folgt vor:

So können Sie eine Stasi-Akte anfordern

  1. Sie laden, um eine Stasi-Akte anzufordern, das Antragsformular als pdf-Datei im Internet herunter und drucken es am besten aus. Zuerst geben Sie Ihre sämtlichen Namen an, also den Vornamen, Geburtsnamen und eventuell auch andere frühere Namen (frühere Ehen).
  2. Wenn Sie über eine PKZ (Personenkennzahl der DDR) verfügen, dann geben Sie diese bitte an.
  3. Anderenfalls tragen Sie bitte das Geburtsdatum ein. Geben Sie nun Ihre aktuelle Anschrift an. Im Falle einer Umbenennung Ihrer Wohnstraße nach dem 03.10.1990 geben Sie hier den ehemaligen Namen im Feld 3 an.
  4. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern sowie Geschwister. Wenn keine dieser genannten Personen mehr vorhanden sind, dann gelten hier auch Verwandte bis zum dritten Grad. Das Verwandtschaftsverhältnis muss im Feld 4 angegeben werden.
  5. Beachten Sie, dass Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter sind. Eine Auskunft, Einsicht und Herausgabe von Duplikaten sind für jene Personen kostenpflichtig. Aber auch von Betroffenen und Dritten und von nahen Angehörigen werden Kosten erhoben.
  6. Falls Sie bereits einen Antrag bei der Behörde der Bundesbeauftragten eingereicht haben, geben Sie dessen Geschäftszeichen an.
  7. Der Staatssicherheitsdienst der DDR lagerte die Unterlagen der jeweiligen Verwaltung des Bezirkes. Allerdings existierten in den Bezirken jeweils Kreisdienststellen mit eigenen Archiven. Deshalb ist es nötig, dass Sie alle Wohnanschriften (auch bei Wohnortwechsel innerhalb eines Bezirkes) angeben. Auch hier ist wieder auf eventuelle Umbenennungen von Straßen nach dem 03.10.1990 zu achten, wenn Sie eine Stasi-Akte anfordern.
  8. Falls die Person, auf die sich Ihr Antrag bezieht, verstorben oder vermisst ist, weisen Sie deren Identität durch Kopie der  Sterbeurkunde oder Vermisstenanzeige nach. Außerdem müssen Sie Ihr Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person nachweisen durch Beifügen von Kopien der Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunde). Wenn es sich um  Verwandte bis zum dritten Grad handelt, dann müssen Sie glaubhaft machen, dass keine näheren Angehörigen mehr vorhanden sind. Auch der von Ihnen angegebene Zweck Ihres Antrags ist glaubhaft zu machen durch die Vorlage von Urkunden oder durch schriftliche Äußerungen. Hierbei sollten Sie die Zusammenhänge mit dem Staatssicherheitsdienst darlegen. Leider ist ein allgemein bekundetes Interesse für die Akteneinsicht nicht ausreichend.
  9. Auf jeden Fall ist eine Akteneinsicht in der Zentralstelle in Berlin oder aber in eine der 13 Außenstellen der Behörde möglich. Und diese finden Sie in den Bezirksstädten der ehemaligen DDR, eine Ausnahme bildet hier Cottbus.
  10. Wenn der Schreibraum für Ihre Angaben auf dem Formular nicht ausreichen, dann fügen Sie einfach ein gesondertes Blatt bei.
  11. Abschließend können Sie sich direkt auf der Antragsrückseite Angaben zur Person durch die für Sie zuständige Landesbehörde bestätigen lassen. Außerdem ist im oberen Teil das Anschriftfeld so abgedruckt, dass Sie problemlos eine Fensterbriefhülle für den Postversand benutzen können.
Teilen: