Einsicht in die Stasiakten - so beantragen Sie die private Einsicht für sich

Die eigene Stasiakte kann man einsehen. Die eigene Stasiakte kann man einsehen.
Damals zu DDR Zeiten war die Stasi tatsächlich überall. Auch an Orten, an denen Sie sie sicher nicht erwartet hätten. Eine Einsicht in Ihre Stasi-Unterlagen zeigt Ihnen ganz bestimmt, wie wahr diese Aussage am Ende ist und wie erschreckend, wenn man sich vorstellt, die DDR wäre niemals den Bach herunter gegangen. Wie Sie Einischt in Ihre Stasiakten beantragen und endlich einmal klar vor Augen haben, was dort so über Sie festgehalten wurde, erfahren Sie hier.
Sima Moussavian
08.12.2011 Sima Moussavian
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  • Gesetzliche Grundlagen zur Einsicht in Stasiunterlagen

    • Um Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu beantragen, sollten Sie zunächst über das Stasi-Unterlagen-Gesetz Bescheid wissen, welches als Grundlage für die Möglichkeit der Einsichtsnahmebeantragung gilt. Dieses Gesetz ist ein Spezialgesetz, das notwendig war, weil das Bundesarchivsgesetz wegen einer vorgeschriebenen dreißigjährigen Sperrfrist und der Vielzahl persönlicher Daten keinerlei Art der Nutzung von Stasi-Unterlagen zugelassen hätte.
    • Daraus folgend, soll das Stasi-Unterlagen-Gesetz vor allem auf Persönlichkeitsrecht und Datenschutz Rücksicht nehmen und nur dann Einsicht gewähren, wenn das aus dieser Einsichtnahme resultierende Intresse das Datenschutzinteresse aus irgendeinem Grunde vorzuziehen ist oder wenn Datenschutz auch mit der Einsichtnahme noch gegeben ist.
    • Somit werden auch bei Ihrer Akteneinsicht zumindest einige personenbezogene Daten anonym bleiben. Sehen Sie Ihre Stasiakten ein, so werden Sie nur Informationen erhalten, die Sie als Privatperson direkt betreffen, jegliche möglicherweise enthaltene Informationen über Ihre Freunde oder Familienangehörige werden Ihnen nicht zugänglich gemacht und wenn doch dann nur anonymisiert.
    • Letztlich haben Sie nach dem Gesetz heute jedoch wie jeder andere Bürger das klare Recht, von den Bundesbeauftragten zu erfragen, ob überhaupt Informationen über Sie vorlegen- ob nun in Ihrer eigenen Stasiakte oder in der von anderen. Fragen Sie also zunächst nach, gibt man Ihnen die Auskunft, dass Informationen vorliegen, so können Sie durch ein Formular die Einsicht in die entsprechende Akte sowie Kopien der betreffenden Infos verlangen, auch hier existiert ein Gesetz als rechtliche Grundlage.

    Wie Sie in Stasiakten einsehen

    • Jeder Antrag, den eine Privatperson wie Sie auf Akteneinsicht stellt, muss beim Bundesbeauftragen direkt in Berlin oder in einer lokalen Außenstelle eingereicht werden, erkundigen Sie sich zu allererst also, wo in Ihrer Nähe sich die nächste Außenstelle befindet.
    • Die Antragsformulare wird man Ihnen schließlich auf der Dienststellen persönlich geben, auf Wunsch können Sie aber auch telefonisch oder per Email vereinbaren, dass Ihnen das Formular zugeschickt wird. Eine andere Möglichkeit wäre es, das Formular auf der Internetseite des Bundesbeauftragten herunterzuladen.
    • Merken Sie sich dabei vor allem, dass Sie die Unterlagen ausdrucken und unterschreiben müssen, bevor Sie sie persönlich oder auf Postweg einreichen.Nur so kann einigermaßen sicher gestellt werden, dass niemandem außer Ihnen selbst eine Einsicht in Ihre Stasiakte genehmigt wird. Um Betrügerein noch zuverlässiger auszuschließen, verlangt die Stelle zudem eine Identitätsbescheinigung des Antragsstellers.
    • Sollten Sie den Antrag über den Postweg einreichen, so müssen Sie also vorher zum Landeseinwohneramt oder Ihrer Meldebehörde. Nur diese Stellen werden Ihnen eine zulässige Identitätsbescheinigung ausstellen können. Geben Sie den Antrag selbst ab, so können Sie den BStU Dienststellen Ihren Personalausweises oder Ihren Reisepasses vorlegen und so für die nötige Identitätsbescheinigung sorgen.
    • Achten Sie zu alle dem darauf, dass Sie in Ihrem Antragsformular klar machen, ob Sie Ihre unterlagen in Berlin einsehen wollen oder oder lieber in einer Außendienststelle und vor allem in welcher. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht selbst zur Einsichtnahme in einem der Lesesäle erscheinen können, so sollten Sie auch das im Antrag erklären, in solchen Fällen wird man Ihnen die Stasiakte zumeist kopiert per Post zukommen lassen. .
    • Wenn Sie vermuten, dass Sie zwar keine eigenen Stasiakten haben, jedoch in den Unterlagen zu anderen Personen erwähnt sein könnten, dann müssen Sie einen Extraantrag stellen. Wie das geht, sollten Sie am besten telefonisch erfragen, so bietet die Bürgerberatung der Dienststellen unter (030) 23 24-70 00 eine Beratung für die Einsichtnahme in fremde Akten an.

    Wissen sollten Sie übrigend auch, dass mit der Einsichtnahme auf jeden Fall Kosten auf Sie zukommen werden. Die finden Sie wie auch das Antragsformular im Internet. Damit Ihnen die Einsicht auch so schnell wie es nur geht ermöglicht wird, nun noch ein kleiner Tipp: erklären Sie den Beamten in Ihrem Antrag, durch welche Erlebnisse Sie vermuten, dass die Stasi sich für Sie interessiert haben könnte, so erleichtern Sie den Beamten am Ende die Suche nach Informationen in dem gewaltigen Archiv.

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