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Einladungsformular für ein Visum - so sollte es aussehen

Die Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.
Die Verpflichtungserklärung erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.
Wer als Ausländer nach Deutschland reisen möchte, muss für das Visum sicherstellen, dass er für seinen Unterhalt aufkommen kann. Das kann auch durch ein Einladungsformular eines Gastgebers geschehen.

Grundsätzlich ist der Antragsteller selbst für die Beantragung eines Visums für Deutschland verantwortlich und muss auch selbst für seine Lebenshaltungskosten im deutschen Ausland aufkommen. Sie können jedoch als Gastgeber ein Einladungsformular ausfüllen und bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben, das versichert, dass Sie die Kosten übernehmen.

Einladungsformular richtig beantragen

  • Das Einzahlungsformular erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde in der Nähe Ihres Wohnortes. Mit der sogenannten Verpflichtungserklärung für das Visum wird geprüft, ob Sie in der Lage sind, für die Kosten eines Gastes aufzukommen.
  • Dazu wird Ihre Bonität geprüft. Sie erklären mit dem Einladungsformular für das Visum, dass Sie die Kosten für Ernährung, Unterkunft aber auch die Kosten für Pflegebedürftigkeit und die Kosten im Krankheitsfall übernehmen.
  • Außerdem sind Sie auch verpflichtet, die Kosten einer Rückführung zu zahlen, sollte es dazu kommen.

Verpflichtungserklärung für das Visum ausfüllen

  • In dem Einladungsformular geben Sie zunächst alle erforderlichen Daten zu Ihrer Person, wie Name, Adresse, Geburtsort, Beruf und Staatsangehörigkeit, an.
  • Anschließend füllen Sie diese Daten auch zu Ihrem Gast und dessen Partner oder ihn begleitenden Kindern aus.
  • Geben Sie in einem weiteren Abschnitt an, wo und für welchen Zeitraum Ihr Gast während seines Aufenthaltes in Deutschland wohnen wird. 
  • Legen Sie nun noch alle erforderlichen Unterlagen bei. Dazu gehört in der Regel eine Kopie Ihrer Lohnabrechnung der letzten drei Monate oder eine Kopie Ihrer letzten Einkommenssteuererklärung.
  • Das Erklärungsformular für das Visum müssen Sie anschließend persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben und dort unterschreiben. 
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