Einkommensteuervorauszahlungen verhindern - so gehen Sie vor

Verhindern Sie Steuervorauszahlungen. Verhindern Sie Steuervorauszahlungen.
Ab und zu kann es passieren, dass das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen ansetzt. Dies passiert nicht nur bei Selbstständigen, sondern ebenfalls bei Privatpersonen. Wenn Sie Glück haben, können Sie sich erfolgreich dagegen wehren bzw. diese Veranlagung verhindern.
Manuela Träger
03.08.2011 Manuela Träger
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Einkommensteuervorauszahlungen werden immer dann vom Finanzamt angesetzt, wenn zu erwarten ist, dass der Steuerpflichtige eine Steuerschuld von mehr als 400 Euro pro Jahr haben wird. Steuerschuld ist hierbei mit einer Nachzahlung zu verbinden. Sollte das Finanzamt also der Meinung sein, dass der Steuerpflichtige am Ende des Jahres eine Nachzahlung von mindestens 400 Euro leisten muss, dann kann eine Einkommensteuervorauszahlung beschlossen werden. Gegen diesen Beschluss kann sich aber jeder wehren.

So können Sie Einkommensteuervorauszahlungen verhindern

Wenn Sie sicher sind, dass die Einkommensteuervorauszahlung nicht passt, dann sollten Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Teilweise genügt auch ein Anruf, um die Steuervorauszahlung "stillzulegen". Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich Ihre Einkommenssituation geändert hat, weil sie beispielsweise Ihren Job verloren haben oder wesentlich weniger als im letzten Jahr verdienen. In anderen Situationen werden Sie Ihre Gründe gegenüber dem Finanzamt schriftlich darlegen müssen:

  • Haben sich Ihre Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten, drastisch erhöht, sodass die errechnete Steuernachzahlung nicht mehr greift? Haben Sie in diesem Jahr besondere Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die Sie normalerweise nicht haben? Steigen Ihre Vorsorgeaufwendungen über die Pauschale hinaus an? Verändert sich Ihre Lohnsteuerklasse?
  • All dies sind Gründe, die zu einer niedrigeren Steuerlast führen können, als dies das Finanzamt denken muss. In diesen Fällen sollten Sie dem Finanzamt geeignete Unterlagen zukommen lassen. Somit können Sie Einkommensteuervorauszahlungen entgegenwirken.
  • Nehmen Sie zum Beispiel an einer beruflichen Weiterbildung teil, die Sie selbst zahlen, aber von der Steuer absetzen können? Dann sollten Sie die Anmeldung zur Weiterbildung dem Finanzamt vorlegen.
  • Änderungen Ihrer täglich zurückzulegenden Fahrstrecke können Sie mit einem neuen Arbeitsvertrag oder einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers beweisen.
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