- 29.12.2011 Volker Beeden
- Einkommenssteuererklärungsformulare
Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen möchten, besorgen Sie sich zunächst die Einkommensteuererklärungsformulare bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie liegen dort im Eingangsbereich zur Mitnahme aus. Besorgen Sie sich auch die amtliche Anleitung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung. Sie erklärt Ihnen, wie Sie die Einkommensteuererklärungsformulare ausfüllen.
Einkommensteuererklärungsformulare bestehen aus Hauptvordruck und Anlagen
- Zunächst benötigen Sie den Hauptvordruck. Er besteht aus vier Seiten. Füllen Sie die weißen Felder aus. Verwenden Sie große Druckbuchstaben. Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Runden Sie Cent-Beträge ab 0,50 € auf einen Euro auf, darunter ab.
- Auf dem Hauptvordruck tragen Sie oben in Zeile 3 Ihre Steuernummer ein. Sie finden sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Richten Sie die Erklärung an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
- Ab 7 Zeile sind Ihre persönlichen Daten einzutragen. Werden Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt, sind auch dessen Personendaten zu vermerken. Kreuzen Sie in Zeile 19 Zusammenveranlagung an. Geben Sie getrennte Erklärungen ab, kreuzen Sie getrennte Veranlagung an.
- Wenn Sie eine Steuererstattung erwarten, benennen Sie Ihre Kontoverbindung.
- Jetzt lesen Sie im Folgenden die in den Einkommensteuererklärungsformularen vorgegebenen Hinweise. Kreuzen Sie an, was Sie für zutreffend halten. Viele Aspekte werden vorab abgefragt, zu denen Sie dann noch ein eigenes Formular erstellen (Kinder, Sonderausgaben). Informieren Sie sich im Detail in der Anleitung.
- In den Zeilen 31 - 38 geben Sie an, welche Art von Einkünften Sie und/oder Ihr Ehepartner bezogen haben sowie in Zeile 39 die Zahl Ihrer Kinder.
- Unterhaltsleistungen an Ehegatten gehören in Zeilen 44,45.
- In Zeilen 47,48 beziffern Sie erstmals Ausgaben betreffend Ihre Berufsausbildung, soweit welche für das Jahr angefallen sind, für das Sie die Steuer erklären.
- In Zeilen 49 ff werden Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Art abgefragt.
- Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen sind in Zeilen 74 -79 relevant.
Für Einnahmen gibt es spezielle Anlagen
- Alle weiteren Angaben werden in den Anlagen abgefragt. Beziehen Sie als Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, verwenden Sie die Anlage N. Tragen Sie dort auch Ihre Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) ein.
- Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gilt Anlage S, als Gewerbetreibender benötigen Sie die Anlage G.
- Möchten Sie zusätzliche Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend machen, benötigen Sie die Anlage AV.
- Als Land- oder Forstwirt tragen Sie Ihre Einnahmen in die Anlage L ein.
- Kinder werden in jeweils einer Anlage Kind erfasst.
- Sind Sie als Rentner wegen der Überschreitung des Freibetrages steuerpflichtig, ist die Anlage R maßgebend.
Deklarieren Sie Zinseinkünfte
- Zinseinkünfte gehören in der Anlage KAP deklariert, sofern Sie über Ihre Bank noch keine Abgeltungssteuer dafür abgeführt haben.
- Beziehen Sie Einnahmen als Eigentümer einer Immobilie aus Vermietung oder Verpachtung, ist die Anlage V maßgebend. Dort vermerken Sie auch alle anfallenden Kosten, die Ihre Miet- und Pachteinnahmen vermindern.
- Für spezielle Fälle gibt es die Anlage SO bei privaten Veräußerungsgeschäften, die Anlage AUS für ausländische Einkünfte oder die Anlage Unterhalt, wenn Sie bedürftige Personen unterhalten.
- Im Zweifel verwenden Sie eine Software zur Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärungsformulare oder befragen Sie einen Steuerberater.