Einen Wohnwagen, den Sie im Straßenverkehr bewegen, müssen Sie mindestens mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Es lohnt sich, die Preise der Versicherungsanbieter zu vergleichen.
30.03.2011
Claudia Fürst
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Einen Wohnwagen im Straßenverkehr bewegen
Bevor Sie einen Wohnwagen auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegen dürfen, müssen Sie ihn mindestens durch eine Haftpflichtversicherung versichern.
- Eine Haftpflichtversicherung deckt Fremdschäden ab, die durch Ihren Wohnwagen verursacht werden. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn sich der Wohnwagen von Ihrem Auto löst und so andere Autos etc. beschädigt.
- Diese Haftpflichtversicherung könnten Sie kündigen, sobald Sie den Wohnwagen auf einem festen Campingplatz abgestellt und ihn abgemeldet haben. Sinnvoll ist das nicht, denn die Haftpflichtversicherung kostet bei den meisten Versicherungsgesellschaften unter 20 Euro jährlich. Manche Campingplatzbesitzer bestehen sogar auf einer Versicherung des Wohnwagens, auch wenn dieser abgemeldet ist. Hier würden Schäden abgedeckt, die auf dem Campingplatz z. B. durch Gas entstehen. Sprechen Sie den Besitzer am besten schon vor der Buchung des Platzes darauf an und erfahren Sie Einzelheiten.
- Optional können Sie Ihren Wohnwagen durch Teilkasko versichern. Diese Versicherung kommt für Glasschäden am Wohnwagen auf und deckt auch Schäden durch Hagelschlag und Marder ab. Die Absicherung des Inventars ist nicht Gegenstand des Vertrages.
- Haben Sie einen neuen, hochwertigen Wohnwagen, sollten Sie über eine Vollkaskoversicherung nachdenken. Hier werden die vertraglich geregelten Versicherungsschäden übernommen, d. h. Ihre eigenen und die der Geschädigten.
So versichern Sie Ihren Wohnanhänger richtig
- Sprechen Sie, wenn Sie Ihren Wohnwagen versichern möchten, am besten zuerst die Gesellschaft an, bei der Sie Ihr Auto versichert haben. Auch wenn Sie ein sehr günstiges Angebot erhalten, sollten Sie nicht gleich zugreifen, sondern der Versicherung Ihre Absicht, sich weitere Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen, mitteilen. Es ist möglich, dass dann das soeben gemachte Angebot sofort zu Ihren Gunsten korrigiert wird. Dann können Sie sich weitere telefonische Recherchen und Preisvergleiche sparen, den Vertrag abschließen und "Ihrer" Versicherung treu bleiben.
- Möchten Sie den Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen, geben Sie telefonisch das Baujahr der Erstzulassung und den Neuwert bzw. den Zeitwert Ihres Wohnwagens an. Bei dem dann vereinbarten Termin müssen Sie den Vertrag nur noch unterschreiben.

