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Einen Praktikanten anmelden – so machen Sie es korrekt

Melden Sie Praktikanten richtig an.
Melden Sie Praktikanten richtig an.
Es gibt verschiedene Formen von Praktika. Um sicherzugehen, sollten Sie den Praktikanten anmelden. So sind Sie auch sicher, dass aus diesem Verhältnis kein Nachteil für Ihre Firma resultiert.

Was Sie benötigen:

  • Berufsgenossenschaft
  • Krankenkasse
  • Arbeitsamt

So verfahren Sie bei einem nicht entlohnten Praktikanten

Das Praktikum ohne Entlohnung zieht ein sehr einfaches Verfahren mit sich. Da es auch sozialversicherungsfrei ist, erübrigt sich so der Kommunikationsverkehr zwischen Ihnen und den entsprechenden Ämtern. Den Praktikanten anmelden müssen Sie in jedem Fall.

  • Sie sollten in Ihrer Berufsgenossenschaft hinterlegen, dass Sie Praktikanten einstellen. Dies sollte ganz allgemein sofort bei Kenntnisstand der Option getätigt werden. Dann wird das Ganze noch einmal mit Personalangaben vollzogen.
  • Melden Sie die Praktikanten bei der entsprechenden Krankenkasse Ihrer Firma an. Mit dieser Anmeldung ist ihr Versicherungsschutz gegeben. Das gilt vor allem für den Unfallschutz.
  • Stellen Sie bei Schülern sicher, dass das Lehrinstitut Kenntnis vom Aufenthaltsort des Praktikanten hat. Damit ist keine Aufenthaltsgenehmigung gemeint, sondern die Bestätigung eines Platzes in Ihrem Betrieb.

Einen bezahlten Volontär anmelden

Bei bezahlten Praktika sieht der Aufwand ein wenig größer aus. Lassen Sie sich aber davon nicht abschrecken, da dies auch unterstützt wird. So gibt es einige Stellen mehr, bei denen Sie den Praktikanten anmelden müssen.

  • Sie sollten den Praktikanten auf jeden Fall wieder bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Es ist kein Muss, erspart Ihnen aber viel Ärger.
  • Zudem bleibt Ihnen die Kommunikation mit der hauseigenen Krankenkasse nicht erspart. Sehen Sie das aber vorrangig als Sicherheit für Ihre Firma und nicht als Aufwand an.
  • Für die Anmeldung per DEÜV zur Erfassung und Übermittlung von Daten müssen Sie den Personalgruppenschlüssel "105" angeben.
  • Achten Sie bei einem bezahlten Praktikum auf die zu leistende Arbeit. Werden durch den Praktikanten richtige Arbeitserzeugnisse hergestellt, dann ist die Anmeldung bei der Minijobzentrale ratsam. Ansonsten können nachträgliche Forderungen eintreffen.
  • Bei Praktikanten mit Leistungsbezug aus dem Arbeitsamt müssen Sie eine Meldung im Amt tätigen.

Die Anmeldung von Praktikanten ist auch ein kleines Sicherheitsschloss für jegliche Schwarzarbeit. Daher werden alle Volontäre auch als solche eingestuft. Somit müssen Sie Schüler, Arbeitslose und alle Vertreter einer Gruppe anmelden.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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