Einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen - so geht´s

Geld für neue Möbel. Geld für neue Möbel.
Wenn Sie eine neue Wohnung haben und keinen Job, können Sie bei Ihrem zuständigen JobCenter einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung der Erstausstattung beantragen.
Rainer Ellmer
31.05.2011 Rainer Ellmer
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Der Antrag auf Erstausstattung

Um einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

  • Den Antrag bekommen Sie nur genehmigt, wenn Sie zuvor noch nie Mittel zur Beschaffung von Möbeln erhalten haben.
  • Sie können nur einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung erfolgreich stellen, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln Möbel zu beschaffen.
  • Für den Antrag gibt es keinen Vordruck. Sie können diesen formlos an das für Sie zuständige JobCenter stellen.

Die Einrichtung für die Wohnung 

  • Wenn Sie eine geeignete Wohnung gefunden haben und diese von dem JobCenter genehmigt wurde, können Sie anfangen, den Antrag zu stellen. Dieser erhält neben Ihres Absenders, Ihre Kundennummer.
  • Es reicht, wenn Sie in dem Antrag wie folgt schreiben: "Hiermit beantrage ich eine einmalige Beihilfe als Erstausstattung für die Beschaffung von Möbeln".
  • Auf einem extra Blatt Schreiben Sie sauber gegliedert alles auf, was Sie für die Wohnräume benötigen. Ebenso verfahren Sie mit der Einrichtung für die Küche und das Bad.
  • Zu dem Antrag auf Erstausstattung für Ihre Wohnung gehören wie bereits erwähnt alle Möbel sowie auch die benötigten Haushaltsgegenstände. Hierzu gehört auch Porzellan und Geschirr.
  • Sie können ebenso Elektrogeräte wie etwa Herd, Kühlschrank, Bügeleisen und Waschmaschine mit beantragen. Es ist zu beachten, dass nur ein Pauschalbetrag genehmigt wird, der aber von Stadt zu Stadt variiert.
  • Sie können in dem Antrag auch Zubehör für die Möbel beantragen. Bei einem Bett wären dies zum Beispiel eine Decke und ein Kissen und Bettwäsche.
  • Für das Bad wären dies eine Badematte oder eine Duschmatte. Für das Wohnzimmer eine Tischdecke.
  • Ebenso können Sie einen Extraantrag für die Renovierung Ihrer neuen Wohnung stellen.

Bei solchen Anträgen wird Sie ein Außendienstmitarbeiter des JobCenters aufsuchen, um Ihre Wohnung zu kontrollieren, ob die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ebenso wird dieser die Wohnung ausmessen. Danach richtet sich dann die Berechnungsgrundlage.

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