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Eine Vollmacht beglaubigen lassen - so geht's

Notare beglaubigen mit Brief und Siegel.
Notare beglaubigen mit Brief und Siegel. © S. Hofschlaeger / Pixelio
Mit einer Vollmacht dürfen Sie für eine andere Person handeln. Nicht jeder erkennt die Vollmacht an, auch wenn sie im Original vorgelegt wird. Um vorzubeugen, können Sie sie auch beglaubigen lassen. Aber wo?

Wurde Ihnen von einer dritten Person eine Vollmacht erteilt, sollte es normalerweise genügen, wenn Sie diese Vollmacht im Original vorlegen. Sofern Sie auch noch den Grund für die Bevollmächtigung nachvollziehbar erläutern können, besteht kein Grund, Ihre Vollmacht anzuzweifeln. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass die Institution oder Person, der Sie die Vollmacht vorlegen, von Ihnen verlangt, die Vollmacht beglaubigen zu lassen. Es kommt auch darauf an, welchem Zweck Ihre Vollmacht dient.

Mit der Vollmacht handeln Sie für Dritte

  • Es nutzt nichts, wenn der Vollmachtgeber nochmals bestätigt, dass die Vollmacht von ihm selbst stammt. Auch hier ist nicht überprüfbar, ob dem wirklich so ist.
  • Hilfreich kann in diesem Fall sein, wenn Sie die Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers Ihrer Vollmacht beifügen und so ergänzend erklären können, dass die Unterschrift auf Ihrer Vollmachtsurkunde vom Vollmachtgeber stammt. Die Unterschrift auf der Kopie des Personalausweises lässt sich mit der Unterschrift auf der Vollmachtsurkunde abgleichen.
  • Besser ist es, wenn Sie sich von einer dritten Person, die mit dem Vollmachtgeber nicht identisch ist, bestätigen und beglaubigen lassen, dass die Vollmacht echt ist und die Unterschrift tatsächlich vom Vollmachtgeber stammt.
  • Offiziell beglaubigen darf nicht jeder. Zwar kann jede x-beliebige Person bestätigen, dass die Vollmachtsurkunde echt ist. Dennoch kann auch dieses Zeugnis angezweifelt werden. Es eine Frage des Vertrauens.

Notare, Gemeindeverwaltung und Konsulate beglaubigen

  • Rechtsanwälte können durchaus Schriftstücke beglaubigen. Aber auch dann können Zweifel vorgetragen werden.
  • Wenn Sie sichergehen wollen, muss der Vollmachtgeber persönlich zu einer amtlichen Institution gehen, die Ihre Vollmacht zweifelsfrei beglaubigen kann. Hier sind an erster Stelle die Notare zu nennen, die von Berufs und von Amts wegen beglaubigen dürfen.
  • Sie können die Vollmacht aber auch durch den Vollmachtgeber auf Ihrer Gemeindeverwaltung unter Vorlage des Personalausweises beglaubigen lassen. Auf dem Bürgeramt wird dann mit Stempel und Unterschrift bestätigt, dass die Vollmacht vom Vollmachtgeber stammt.
  • Die Beglaubigung bezieht sich aber nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Inhalt der Vollmacht.

Notarielle Beurkundungen nur mit notarieller Ermächtigung

  • Es gibt auch Fälle, in denen eine beglaubigte Vollmacht unabdingbar ist. Möchte Sie der Vollmachtgeber bevollmächtigen, für ihn eine notarielle Beurkundung (Immobilienkaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Anmeldungen zum Handelsregister) vorzunehmen, müssen Sie die Vollmacht notariell beglaubigen lassen. Sie wird andernfalls nicht anerkannt.
  • Befindet sich der Vollmachtgeber im Ausland, wenden Sie sich an ein deutsches Konsulat. Der zuständige Konsulatsbeamte kann Ihre Vollmacht ebenfalls amtlich beglaubigen. Sie ersetzt auch die notarielle Beurkundung.
  • Bei einer Apostille muss eine bereits beglaubigte Vollmacht nochmals beglaubigt werden. Diese Art der Beglaubigung wird meist vom Wirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes vorgenommen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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