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Eine Online-Bestellung stornieren - so machen Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch

Schnell bestellt und wieder storniert
Schnell bestellt und wieder storniert © Benjamin_Thorn / Pixelio
Schnell hat man im Internet etwas bestellt, bekommt es geliefert und die Ware gefällt nicht. Wie Sie die Online-Bestellung wieder stornieren können und korrekt von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, erfahren Sie hier.

Stornieren ist nicht immer möglich

Bei Verträgen, die mittels Online-Bestellungen begründet werden, handelt es sich um sogenannte Fernabsatzverträge im Sinne des § 312 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch).

  • Das hier thematisierte Widerrufsrecht ist in § 312 b BGB gesetzlich normiert. Entsprechend wird Ihnen bereits vom Gesetzgeber ein Widerrufsrecht zugesprochen, wenn Sie als Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag mithilfe eines Fernkommunikationsgerätes schließen.
  • Aus dem Wortlaut ergibt sich bereits, dass diese Regelung zwischen Unternehmern schon mal nicht greift.
  • Zudem kann auch durch die AGB des Unternehmers ein Widerruf ausgeschlossen werden, wenn es sich um ein individuell zu fertigendes Produkt handelt. Da das Produkt auf den Kunden exakt zugeschnitten wird, wäre es dem Unternehmer nicht möglich, die Ware nach einem Widerruf an einen anderen Kunden zu verkaufen. Achten Sie also bei derartigen Bestellungen auf die AGB.
  • Beachten Sie bitte: Bei Online-Reisebuchungen können Sie die Reise zwar stornieren, jedoch ist das in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden. Schnell kommt der Gedanke auf, dass auch in diesem Fall ein Widerrufsrecht gilt, jedoch ist das ausdrücklich nicht der Fall. Reisen sollten daher sehr sorgfältig ausgewählt werden. Informieren Sie sich zudem über die Rücktrittsmodalitäten in den jeweiligen AGB der Anbieter.

So widerrufen Sie eine Online-Bestellung 

Haben Sie jedoch z. B. in den bekannten Versandhäusern eine Hose bestellt, haben Sie in der Regel keine Probleme, die Ware zu stornieren und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Legen Sie die Ware nach Möglichkeit wieder so zusammen, wie Sie sie bekommen haben, und benutzen beim Verpacken auch die Originaltüten und -kartons.
  2. Eine Begründung müssen Sie eigentlich nicht abgegeben, jedoch sehen es speziell die Versandhäuser gerne, wenn man auf den Retourenschein zumindest einen der vorgegebenen Gründe ankreuzt.
  3. Den Retourenschein legen Sie in das Paket, verschließen es und kleben es gut zu, damit bei der Rücksendung keine Schäden an die Ware kommen.
  4. Bei der Bestellung ist auch immer ein Rücksendeaufkleber dabei, welchen Sie oben auf das Paket kleben. Bis 40,00 EUR Warenwert müssen Sie Rücksendung auch nicht frankieren. Die meisten Versandhäuser verzichten jedoch auf Kulanz auch bei geringwertigeren Retouren auf den Ersatz der Versandkosten. Oder schauen Sie einmal in Ihren Bestellunterlagen, ob der Versandhandel nicht auch einen kostenlosen Rückholservice anbietet.
  5. Denken Sie nur bitte daran, dass Sie die Widerrufsfrist von 14 Tagen einhalten. Diese wird immer dann in Gang gesetzt, wenn Sie ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeit schriftlich belehrt wurden. Frühester Zeitpunkt ist dabei der Erhalt der Ware. Fehlt die Belehrung, wird die Frist auch nicht in Gang gesetzt.
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