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Eine Mietminderung wegen Balkonsanierung durchsetzen

Kündigen Sie Mietminderungen wegen Balkonsanierung an.
Kündigen Sie Mietminderungen wegen Balkonsanierung an.
Wird in Ihrer Mietwohnung eine Balkonsanierung durchgeführt, so ist Ihr Balkon temporär nicht nutzbar, die Wohnung ist verdunkelt und die Bauarbeiten am Gebäude beeinträchtigen Sie. Diese Beeinträchtigung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Beachten Sie hierzu jedoch einige praktische Hinweise.

Was Sie benötigen:

  • Minderungsschreiben
  • Fristsetzung
  • Mängelanzeige

So setzen Sie die Mietminderung wegen Balkonsanierung durch

  • Eine Balkonsanierung stellt für Sie als Mieter immer eine Beeinträchtigung dar. Sie werden schnell bemerken, dass Ihre Wohnung durch die Fassadentätigkeit verdunkelt ist und Sie der Baulärm beeinträchtigt. Bevor Sie jedoch mindern, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Fragen Sie nach, wie lange die Sanierungsarbeiten andauern werden. Kann Ihnen dies nicht konkret mitgeteilt werden, sollten Sie Ihrem Vermieter zuerst mitteilen, inwiefern Sie die Balkonsanierung beeinträchtigt. Schreiben Sie hierzu Ihren Vermieter an und teilen Sie die Mängel mit. Dies kann eine Verdunkelung der Räume sein, permanenter Baulärm oder eine starke Verschmutzung Ihrer Wohnung.
  • Hat er Vermieter erfahren, wie die Beeinträchtigung ausgestaltet ist, muss er konkretisieren können, wie lange dies noch anhält. Ist dies nicht der Fall, so setzen Sie Ihrem Vermieter in einem Schreiben eine Frist zur Mängelbeseitigung. Kündigen Sie Ihr Vorhaben an, eine Mietminderung durchzusetzen.
  • Beachten Sie hierbei, dass bei einer Mietminderung wegen der Balkonsanierung durchaus rückwirkend mindern können.
  • Sie sollten wissen, dass Sie wegen einer Balkonsanierung ca. 3 % bis 15 % des Mietbetrages mindern können. Erwähnen Sie in dem Schreiben, um welchen Betrag Sie die Miete mindern möchten und teilen Sie dem Vermieter mit, wenn Sie rückwirkend mindern.  
  • Überweisen Sie nun die geminderte Miete.
  • Beachten Sie, dass sobald die Balkonsanierung abgeschlossen ist, wieder die volle Miete zu entrichten ist.

Höhe der Mietminderung bestimmen

  • Die Höhe der Mietminderung, die Sie wegen einer Balkonsanierung umsetzen können, richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
  • Dies ist immer unterschiedlich. Sie sollten wissen, dass nach der Rechtsprechung grundsätzlich 3 % bis 15 % Mietminderung wegen Balkonsanierung akzeptiert wurde.
  • Berücksichtigen Sie in der Berechnung stets, wie die Beeinträchtigung beschaffen ist. Ist Ihre Wohnung verdunkelt und Sie leiden unter permanentem Baulärm, können Sie Ihre Miete um 15 % mindern. Liegt nur eine von den beiden Beeinträchtigungen vor, sollten Sie lediglich 7 bis 8 % mindern.
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