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Eine internationale Steuernummer beantragen - Tipps für Unternehmer

Sie können die Internationale Steuernummer vom Finanzamt erhalten.
Sie können die Internationale Steuernummer vom Finanzamt erhalten.
Wer als Unternehmer tätig wird und Rechnungen schreibt, braucht eine internationale Steuernummer. Sie können diese beim örtlich zuständigen Finanzamt beantragen. Die Ziffer ist als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt.

Was Sie benötigen:

  • Adresse des zuständigen Finanzamtes
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Bereitlegung von Belegen, die Auskunft geben über Ihre neue Tätigkeit, zu erwartende Einkünfte, vorhandene Einkünfte, Ausgaben, Steuernachlässe usw.
  • Briefumschlag A4
  • Briefmarke

So beantragen Sie die internationale Steuernummer beim Amt

Sie brauchen als Gewerbetreibender und als Selbständiger die internationale Steuernummer. Sie können einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Dort wird die Ziffer gemäß § 27a UStG vergeben.  

  1. Setzen Sie ein Schreiben an das zuständige Finanzamt auf, mit dem Betreff „Antrag auf Vergabe der internationalen Steuernummer, bzw. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“. Wurde Ihnen bereits eine Steuernummer zugeordnet, so geben Sie diese bitte beim Beantragen in dem Betreff an.
  2. Der Brief sollte Ihre Adresse, die Anschrift des Finanzamtes, Datum, Ort und Ihre Unterschrift enthalten. Das sind die erforderlichen Mindestangaben.
  3. Geben Sie an, ab wann Sie eine freiberufliche, selbständige oder unternehmerische Tätigkeit ausüben. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und den Namen Ihres Unternehmens angeben.
  4. Schicken Sie den Antrag ab und gedulden Sie sich wenige Wochen. In der Regel erhalten Sie nach etwa drei Wochen Antwort und den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Füllen Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß aus und übersenden Sie ihn an das Finanzamt. Die Fragebögen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Nun erhalten Sie zeitnah die Steuerziffer, die Sie international verwenden können.

Wissenswertes für Unternehmer über die internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Jeder Unternehmer und Selbständiger, der mit Waren oder Dienstleistungen im europäischen Ausland handelt, braucht die internationale Steuernummer. Diese Ziffer ist auf jeder Rechnung auszuweisen. Zusätzlich müssen Sie auf der Rechnung auch die laufende Rechnungsnummer angeben.
  • Sie beantragen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, (kurz UST-ID Nummer, das ist die internationale Steuerziffer) beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim Finanzamt. Das Finanzamt leitet Ihren Antrag weiter. Sie wird erteilt, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben. Vorausgesetzt ist es, dass Sie bereits bei einem inländischen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden.
  • Diese wichtige Ziffer lässt eine Identifizierung für jeden zu, der umsatzsteuerpflichtig ist und am europäischen Binnenmarkt agiert. So ist es für die Finanzämter möglich, eine Versteuerung der Erwerbe sicherzustellen.
  • Sie weisen mit der Ziffer nach, dass Sie berechtigt sind, einen Vorsteuerabzug durchzuführen. Für Ihre Kunden ist es dann nachvollziehbar, dass sie es mit einem Unternehmer zu tun haben.
  • Beachten Sie, wenn Sie Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender sind, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dass Sie ganz leicht einen Antrag stellen können. Sie wenden sich dann einfach direkt an das örtlich zuständige Finanzamt und stellen einen schriftlichen Antrag. Ihr Antrag wird dann vom Finanzamt an das Bundeszentralamt weitergeleitet. In Deutschland beginnt die Ziffer mit den Buchstaben „DE“.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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