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Eine Gewerkschaft gründen - das sollten Sie beachten

Die Gewerkschaft steht für Solidarität.
Die Gewerkschaft steht für Solidarität.
Seit Beginn der Industrialisierung haben sich Arbeiter zusammengeschlossen, um für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu kämpfen. Auch Verbote wie Bismarcks Sozialistengesetze (1878 - 1890) konnten die Arbeiterschaft nicht daran hindern, Gewerkschaften zu gründen. Heute sind die Errungenschaften der oft blutigen Kämpfe der Arbeiter um eine gerechte tarifliche Entlohnung und arbeitsrechtliche Bestimmungen für uns selbstverständlich. Da aber die Unternehmer immer versuchen werden, möglichst viel vom Gewinn einzubehalten, sollten die Arbeitnehmer möglichst mit Unterstützung der Gewerkschaft einen Betriebsrat gründen und so ihre Forderungen auch in Arbeitskämpfen durchsetzen.

Was Sie benötigen:

  • Selbstvertrauen
  • Zeit für Gespräche mit Kollegen
  • Mitgliedsbeitrag für Gewerkschaft

Ebenso wie Unternehmer in Unternehmerverbänden organisiert sind und ausschließlich ihre eigenen Interessen wahrnehmen, sollten sich auch Arbeitnehmer konsequent nur für ihre Sache einsetzen und Betriebsräte gründen. Diese Haltung bildet die Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen.

Die Gewerkschaft informiert und schützt

  • Lassen Sie die Betriebsratswahl von Ihrer zuständigen Gewerkschaft professionell durchführen.
  • So sichern Sie die Anonymität der Kollegen und schützen sie vor Schikanen der Arbeitgeber.

Gründen Sie einen Betriebsrat

  • Schon ab fünf Beschäftigten ist es in jedem Betrieb (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) möglich, einen Betriebsrat zu gründen.
  • Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern oder verbieten. Mitglieder des Betriebsrates sind unkündbar.
  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht vor, dass alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wahlberechtigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Azubis und Aushilfen. Ausgenommen sind Gesellschafter des Unternehmens und leitende Angestellte.
  • Für die Betriebsratswahl müssen Sie ein paar Formalien beachten: Mindestens drei Kollegen oder die zuständige Gewerkschaft laden zu einer Betriebsversammlung ein.
  • In der Einladung stellen Sie die Tagesordnung/Thema "Berufung eines Wahlvorstandes  - Gründung eines Betriebsrates" vor. Arbeitgeber und leitende Angestellte sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Auf Flugblättern, dem Schwarzen Brett oder per E-Mail-Rundversand wird nun die Einladung bekannt gegeben.
  • Frühestens eine Woche danach sollte die Versammlung stattfinden, damit sich die Kollegen beraten können. Auf der Betriebsversammlung werden zunächst der Versammlungsleiter und Wahlvorstand gewählt.
  • Anschließend erfolgt die Wahl des Betriebsrates. Die einzelnen Schritte lassen Sie sich von einem Gewerkschaftsvertreter erläutern, da die Kenntnis des Betriebsverfassungsgesetzes dafür Voraussetzung ist.

Hinweis: Als Mitglied erhalten Sie bei der Gewerkschaft kostenlos juristischen Rat und Beistand vor Gericht. Außerdem bekommen Kollegen während einer Arbeitsniederlegung Streikgeld.

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