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Eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen

Eine Beschwerde muss schriftlich an die Anwaltskammer erfolgen.
Eine Beschwerde muss schriftlich an die Anwaltskammer erfolgen.
Wer eine Beschwerde über einen Rechtsanwalt einreichen möchte, muss sich an die zuständige Anwaltskammer wenden. Rechtsanwälte unterliegen bestimmten Berufspflichten, an die sie sich halten müssen. Beachten Sie jedoch, dass ein verlorener Rechtsstreit kein Grund ist um sich zu beschweren.

Gründe für die Beschwerde bei der Anwaltskammer

Liegen Verstöße gegen die Berufspflichten vor, so können Sie eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen. Die Berufspflichten sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO) normiert.

  • Für eine Beschwerde bei der Anwaltskammer ist es nicht ausreichend, dass Sie einen Rechtsstreit verloren haben und sich darüber ärgern. Dies ist kein Verstoß gegen die Berufsordnung. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann ein Grund zur Rüge sein.
  • Es darf keine Bindung eingegangen werden, die die Unabhängigkeit des Rechtsvertreters gefährdet. Dies wäre ebenfalls ein Verstoß gegen die Berufspflichten. Vertritt er mehrere Mandate mit widerstreitenden Interessen, so ist dies auch ein Verstoß.
  • Beachten Sie, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet und der Rechtsvertreter keine geringeren Gebühren verlangen darf. Eine  hohe Rechnung ist kein Grund.
  • Alternativ ist es auch möglich, sich an die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft zu wenden. Dann darf der eingetretene Schaden nicht über 15.000 Euro betragen und das Verfahren darf nicht mehr anhängig sein.

So beschweren Sie sich bei der Anwaltskammer

  1. Wer eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen will, der wendet sich schriftlich an den Vorstand der zuständigen Kammer, in der der jeweilige Anwalt ist. Verfassen Sie einen Brief. Eine E-Mail genügt nicht den Anforderungen und wird wegen des Datenschutzes nicht elektronisch beantwortet.  
  2. Versuchen Sie vorab jedoch unbedingt ein klärendes Gespräch mit dem Rechtsanwalt zu führen. Oftmals liegen lediglich Missverständnisse vor, die schnell aus der Welt geschafft sind. Hinzu kommt, dass Laien juristische Zusammenhänge oft nicht sofort nachvollziehen können.
  3. Sind Sie danach immer noch der Auffassung es liegt ein Verstoß gegen die Berufspflichten vor, so beschweren Sie sich.
  4. Begründen Sie dann detailliert den Sachverhalt, um den es geht und gehen Sie auf die vermuteten Verstöße ein. Wer sich auf die Berufsordnung beziehen kann, weil er sich informiert hat oder diese kennt, sollte dies auch tun. Je detaillierter Sie Ihre Ausführungen schildern, desto nachvollziehbarer sind diese. Nennen Sie den Namen des Rechtsanwalts, Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift. Das ist besonders wichtig, damit Sie über den Stand der Dinge informiert werden können.
  5. Beachten Sie, dass die Kammer nicht verpflichtet ist tätig zu werden. Es wird dann entschieden, ob berufsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen oder nicht.
  6. Wer das Verfahren einleitet muss keine Kosten befürchten, dies ist für Sie kostenlos.
  7. Wird eine Verletzung der Berufspflicht für möglich gehalten, so muss der Rechtsanwalt Stellung nehmen. Man schickt Ihnen danach eine Kopie dessen zu und Sie werden über die Entscheidung informiert.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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