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Eine Ausbildung zum Handelsassistent absolvieren - so klappt's

Für die Prüfung zum Handelsassistenten vorbereiten
Für die Prüfung zum Handelsassistenten vorbereiten © Joujou / Pixelio
Die Ausbildung zum Handelsassistent wird in Kombination zum Einzelhandelskaufmann von großen Unternehmen für Bewerber angeboten, die das Abitur oder die Fachhochschulreife absolviert haben. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, nach dem Abschluss als Kaufmann diesen Beruf zu erlernen.

Voraussetzungen für eine Ausbildung

Damit Sie die Ausbildung zum Handelsassistent absolvieren können, ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Dennoch legen die einzelnen Bildungseinrichtungen bestimmte Kriterien fest.

  • Ist eine duale Ausbildung in Kombination mit dem Ausbildungsberuf Einzelhandelskaufmann vorgesehen, verlangt Ihr Arbeitgeber meist den Schulabschluss Abitur oder Fachhochschulreife, da die Bildungseinrichtungen wie die Industrie- und Handelskammer, diesen für den Bildungsgang voraussetzen.
  • Möchten Sie die Ausbildung nach Ihrer Prüfung als Einzelhandelskaufmann und nach einer einjährigen Berufspraxis absolvieren, benötigen Sie einen mittleren Bildungsabschluss.
  • Beachten Sie, dass diese Ausbildung von Bildungsinstituten angeboten werden, die sich nicht an Ihrem Wohnort befinden können. Somit müssen Sie mit weiteren Wegen oder einer externen Unterbringung rechnen.

So verläuft die Schulung zum Handelsassistent

Ihre Schulung zum Handelsassistent während einer dualen Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann erfolgt im Blockunterricht oder als Teilzeitlehrgänge am Abend und samstags.

  • Erfolgt die Schulung nach der Ausbildung und Berufstätigkeit als Einzelhandelskaufmann, ist es für Sie möglich, auch einen Tageslehrgang zu besuchen.
  • Während der Schulung erhalten Sie Unterricht in den Fächern Vertriebs- und Personalmanagement, Kundenorientierung, Marketing und Volkswirtschaft im Einzelhandel sowie Führung, Kommunikation und Selbstmanagement. 
  • Beachten Sie, dass für Ihre Abschlussprüfung gemäß Bundesbildungsgesetz bei der Industrie- und Handelskammer bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten. Zu ihnen gehören der Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung und einjähriger Berufsausbildung sowie Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Sie erhalten nach dem Bestehen ein Abschlusszeugnis.

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