Wer in die Türkei auswandern möchte, sollte einige wichtige Voraussetzungen erfüllen, bevor er einen Einbürgerungsantrag stellt. Vor allem sollten Sie gute türkische Sprachkenntnisse haben und für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Beachten Sie weitere Voraussetzungen.
- 09.01.2012 Britta Odendahl
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Ständigen Wohnsitz in der Türkei
- Sprachkenntnisse
- Einkommen
Voraussetzungen für Ihren Einbürgerungsantrag
- Sie sollten zuerst Ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Türkei haben, bevor Sie den Einbürgerungsantrag stellen. Beachten Sie, dass dies ohne Unterbrechung der Fall sein soll. Sie müssen belegen können, dass Sie die Türkei als dauerhaften Aufenthaltsort wählen.
- Sie müssen volljährig sein und sittlich einwandfrei leben.
- Es ist darüber hinaus relevant, dass Sie nachweisen können, keine übertragbaren Krankheiten zu haben.
- Sie benötigen mindestens ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache. Dies sollten Sie unbedingt vorbereiten. Sie können beispielsweise bevor Sie sich in der Türkei niederlassen Sprachkurse belegen.
- Sie benötigen abschließend einen gesicherten Lebensunterhalt. Kümmern Sie sich um einen festen Job, bevor Sie in die Türkei gehen. So haben Sie direkt Kontakt zu Türken und können auch Ihre Sprachkenntnisse verbessern und lernen die Kultur kennen.
- Erfüllen Sie all diese Voraussetzungen, steht Ihrem Einbürgerungsantrag nichts mehr entgegen. Stellen Sie den Antrag jedoch nicht, wenn Ihnen noch die eine oder andere Voraussetzung fehlt.
Wissenswertes über den Einbürgerungsantrag
- Beachten Sie, dass die Türkische Staatsbürgerschaft das rechtliche Band ist, das eine natürliche Person zu dem Staat hat. Sie kann im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben und verloren werden. Sie kann auch durch einen erfolgreichen Einbürgerungsantrag erworben werden.
- Nach Ihrem erfolgreichen Einbürgerungsantrag wird die türkische Staatsbürgerschaft im Pass eingetragen.
- Die türkische Staatsbürgerschaft erhalten Menschen, deren Vater Türke ist, bzw. deren Mutter Türkin ist. Die Türkei folgt dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Wird ein Kind auf türkischem Staatsboden geboren, erhält es nur die türkische Staatsbürgerschaft, wenn es keine Staatsbürgerschaft durch seine Abstammung erhält. Gesetzlich normiert ist dies in Art. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz.