- 25.01.2011 Jürgen Hemminger
- Den Wunsch nach einem Hauskauf
In jeder größeren Stadt werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Immobilien versteigert. Darunter befinden sich teilweise sehr anspruchsvolle aber durchaus bezahlbare Häuser, die auch für den Normalbürger erschwinglich sind. Da hier Zwangslagen den Hintergrund darstellen, können Sie hier ein Haus wirklich günstig ersteigern.
Ein Haus ersteigern - nutzen Sie hierzu Zwangsversteigerungen
- Sie sollten sich natürlich mit Zwangsversteigerungen und deren Ablauf etwas auskennen. Ideal wäre es, wenn Sie bei zwei oder drei solcher Versteigerungen teinehmen würden, um genau zu beobachten, wie Sie später handeln können.
- Wenn Sie insoweit etwas fit sind, sollten Sie konkret auf die Suche nach Ihrem Wunschobjekt gehen. Wenn Sie sich auch mit Immobilien wenig auskennen, sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen, der mit Ihnen Vorbesichtigungen vornimmt.
- Es wäre gut, wenn Sie sich im Vorfeld bei jemanden erkundigen könnten, der bereits Erfahrung mit Immobilien-Versteigerungen gemacht hat.
- Der Unterschied zwischen einem normalen Kauf und wenn Sie ein Haus ersteigern liegt darin, dass bei einer Versteigerung der Eigentümerwechsel sofort erfolgt und nicht erst mit dem Grundbucheintrag.
- Interessant für Sie ist, dass Sie beim ersten Gebot sofort eine Sicherungsleistung von 10% des Verkehrswertes bei Gericht hinterlegen müssen, falls dies verlangt wird. Hierdurch wird verhindert, dass sich Scheinbieter einschleusen.
- Der Versteigerungstermin gliedert sich in drei Teile. Dies sind die Bekanntmachungen, die Bietzeit und die Gerichtsentscheidung, denn letzendlich muss das Gericht nach Abgabe des Höchstgebotes darüber entscheiden, ob nach Abwägung aller Interessen der Zuschlag erteilt werden kann.
- Wenn Sie also Ihr ideales Haus aus einem Versteigerungspool gefunden haben, trauen Sie sich ruhig dieses Haus zu einem für Sie annehmbaren Preis zu ersteigern.