Ein Direktionsfahrzeug kaufen - darauf sollten Sie beim Kauf achten

Der Firmenwagen kann privat genutzt werden. Der Firmenwagen kann privat genutzt werden.
Den Kauf eines Direktionsfahrzeuges sollten Sie so regeln, dass Ihr neuer Geschäftswagen beim Finanzamt als solcher anerkannt wird und Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen können.
Christine Spranger
31.01.2012 Christine Spranger

Kaufpreis des Direktionsfahrzeuges richtig abschreiben

  • Den Anschaffungswert für das neue Direktionsfahrzeug können Sie über mehrere Jahre verteilt Gewinn mindernd und steuersparend abschreiben, und dies seit 1.1.2001 sechs Jahre lang bei Betriebs-Pkws.  
  • Sie können nur einen Teil der bezahlten Umsatzsteuer beim Kaufpreis für einen Vorsteuerabzug nutzen, wenn das Fahrzeug - wenn auch nur gering (ab 5% Fahrleistung) - privat von Ihnen genutzt wird. Davon geht das  Finanzamt als Regelfall aus.
  • Ausnahmen gelten, wenn Ihr Direktionsfahrzeug  generell nicht für eine private Nutzung geeignet ist, z. B. bei Lkws, ein Fahrtenbuch dauerhaft nur betriebliche Fahrten nachweist oder aber eine Kapitalgesellschaft der Eigentümer des Direktionsfahrzeuges ist. Für die Privatnutzung entsteht immer eine Privatentnahme, für die keine Umsatzsteuer abgeschrieben werden kann.

Private Nutzung gilt als Privatentnahme

  • Diese Privatentnahme ist steuerpflichtig und wird entweder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises bei der Erstzulassung einschließlich der Umsatzsteuer bei der Gehaltabrechnung berücksichtigt oder aber Sie führen ein Fahrtenbuch und rechnen Ihre tatsächlichen Kosten ab. Meist lohnt es sich, dieses zu führen. Je höher aber die private Nutzung ist, je vorteilhafter ist der pauschale Ansatz.
  • Die Benzinkosten für die dienstliche und private Nutzung eines Direktionsfahrzeuges übernimmt in der Regel das Unternehmen. Dies ist allerdings kaum bekannt und sollte deshalb im Dienstvertrag ganz klar formuliert sein, um einen späteren Streit darüber zu vermeiden.
  • Beispiel einer Formulierung: "Das Direktionsfahrzeug des Direktors steht auch für Privat- und Urlaubsfahrten zur Verfügung. Alle jene Kosten, die mit der Nutzung des Pkw anfallen, wie Kfz-Versicherung, -Steuern, Tankfüllungen, Reparaturen und Wartungen trägt der Arbeitgeber."
  • Eine vertragliche Regelung für die Nutzung des Direktionsfahrzeuges kann mit einer kurzen schriftlichen Vereinbarung direkt im Arbeitsvertrag getroffen werden oder aber durch einen eigenständigen Überlassungsvertrag mit sehr detaillierten Regelungen.
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