Nicht jedes Carport ist an jedem Ort ein genehmigungsfreies Vorhaben. Die Regelungen hierzu können sehr unterschiedlich sein, da die in den Bundesländern geltenden Landesbauordnungen nicht völlig deckungsgleich sind und es bei der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit auch auf die jeweilige Lage des Carports ankommen kann.
Carport als genehmigungsbedürftiges oder genehmigungsfreies Vorhaben
- Wie andere Landesbauordnungen unterscheidet beispielsweise auch die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) zwischen genehmigungsfreien und genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben. Ein Carport ist in der BauO NRW nicht als Bauvorhaben aufgeführt, allerdings gibt es Regelungen zu Garagen und Stellplätzen, die Sie kennen sollten.
- Grundsätzlich benötigen Sie in NRW u. a. für die Errichtung einer baulichen Anlage eine Genehmigung, vgl. § 63 Abs. 1 BauO NRW. Von dieser grundsätzlichen Genehmigungsbedürftigkeit gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen.
- So sind beispielsweise bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei, wenn sie dort errichtet werden sollen, wo ein Bebauungsplan gilt, s. § 67 Abs. 1 BauO NRW. Weitere Voraussetzung ist dabei u. a., dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
- Gem. § 67 Abs. 7 BauO NRW gilt diese Ausnahme vom Genehmigungserfordernis auch für überdachte Stellplätze und Garagen, wenn Sie mit ihrer Funktion einem Wohngebäude dienen.
Wenn Sie an Ihrem Haus den Anbau einer Garage planen, dann sollten Sie die dafür einschlägigen …
Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit klären
- Bevor Sie ein Carport bauen oder errichten lassen, sollten Sie unbedingt die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit klären. Dies tun Sie am besten beim kommunalen Bauamt als der unteren Bauaufsichtsbehörde.
- Hier werden Sie auch Auskünfte darüber bekommen können, ob es etwa örtliche Bausatzungen gibt, durch die Sie unter Umständen an eine bestimmte Gestaltung gebunden sind.
- Ein vorheriger Blick in die einschlägige Landesbauordnung kann allerdings auch nicht schaden, um sich zu orientieren.
Ein Carport lässt sich nicht überall genehmigungsfrei bauen bzw. errichten. Bevor Sie ans Werk schreiben, sollten Sie daher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Erkundigungen einziehen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?