Grunderwerbsteuer ist wichtigster Faktor bei Nebenkosten
- Die Grunderwerbsteuer erheben die Kommunen, in deren Bereich die gekaufte Immobilie liegt. Diese Nebenkosten der Eigentumswohnung steigen seit Jahren ständig, weil die Kommunen ihre Einnahmendefizite ausgleichen wollen. Das müssen Sie beim Erwerb einkalkulieren.
- Im Durchschnitt der Bundesländer liegt sie bei 4,5 % - in Berlin haben Sie als Käufer 5 % vom Kaufpreis zu zahlen.
Notargebühren korrekt kalkulieren
- Den Immobilienkauf müssen Sie in jedem Fall vom Notar beurkunden lassen. Dafür darf der Notar Gebühren verlangen, die zum Kaufpreis hinzugerechnet werden müssen.
- Zur Zeit liegen sie bei etwa einem Prozent des Kaufpreises, abhängig vom Wert der Eigentumswohnung. Diese Nebenkosten sollten Sie ebenfalls sorgfältig beim Kauf kalkulieren.
Maklerkosten für die Eigentumswohnung sind Kostenfaktor
- Oft müssen Sie als Immobilienkäufer einen Makler einschalten oder die Eigentumswohnung von einem Makler kaufen, weil die Eigentümer nicht direkt den Verkauf vornehmen wollen.
Es gibt die Optionen monatlich oder jährlich beim Hausgeld: Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung …
- Bei der erfolgreichen Vermittlung kann der Makler dafür Provision verlangen - etwa zwei bis drei Prozent vom Kaufpreis. Auch diese Nebenkosten erhöhen für Sie den Gesamtpreis für die Eigentumswohnung.
Hausgeld bei den Nebenkosten nicht vergessen
Oft wird vergessen, dass für die Eigentumswohnung nicht nur der Kaufpreis zu zahlen ist, sondern auch monatlich Hausgeld an den Verwalter geht. Die Höhe liegt für Sie bei einer 70 Quadratmeter-Wohnung mit gutem energetischen Zustand bei etwa 200 Euro monatlich. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung können Sie als Käufer schon mal mit 300 Euro oder etwas mehr dabei sein.
- Das Hausgeld dient zur Finanzierung aller Nebenkosten wie Heizung oder Instandhaltungsrücklage, die in dem jährlichen Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der Sie mit Ihrem Kauf einer Wohnung gehören, verankert sind. Beschließt die Gemeinschaft bei der für Sie sehr wichtigen jährlichen Eigentümerversammlung, dass Instandhaltungen oder Modernisierungen etwa des Daches oder der Fassade anfallen, soll das Geld aus der Instandhaltungsrücklage dafür genommen werden.
- Wenn aber einzelne Eigentümer nicht zahlen, oder wenn sich die Gemeinschaft bei der Höhe der Modernisierungsaufwendungen verkalkuliert hat, kann sie einen Beschluss durchsetzen, dass jeder Eigentümer - also auch Sie - außerplanmäßig Geld zuschießen muss. Mit solchen Nebenkosten müssen Sie beim Erwerb der Eigentumswohnung immer rechnen, auch wenn sie nicht geplant werden können.
Weiterlesen:
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