Eigentum - den Besitz richtig berechnen und verkaufen

Urlaubsdomizile erzielen beim Verkauf gute Preise. Urlaubsdomizile erzielen beim Verkauf gute Preise.
Auch wenn Eigentum und Besitz in der Umgangssprache oft gleichgesetzt werden, sind sie juristisch und ökonomisch zu trennen. Wenn Sie eine Immobilie selbst bewohnen, sind Sie Eigentümer und Besitzer zugleich. Wenn Sie das Haus vermieten, wird der Mieter der Besitzer auf Zeit. Sie bleiben Eigentümer und können die Immobilie natürlich auch verkaufen.
Thomas Detlef Bär
03.02.2012 Thomas Detlef Bär
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links

Wenn Sie Ihr Eigentum komplett verkaufen möchten, zum Beispiel weil Sie ins Ausland auswandern, trennen Sie zwischen den jeweiligen Vermögenspositionen. Insbesondere beim Verkauf von Immobilien können Sie sich an den marktüblichen Preisen orientieren.

Eigentum - das gehört zum persönlichen Besitz

  • Wenn Sie Ihr Eigentum verkaufen möchten, müssen Sie sich mit dem Gebrauch des Begriffs auseinandersetzen. Sie erhalten persönliches Eigentum durch Erwerb von Waren, Schenkung, eigene Fertigung von Produkten und Erbschaft. Für den Erwerb verwenden Sie oft Geld. Alles Eigentum dürfen Sie frei verwenden und wieder verkaufen.
  • Als Ihr Eigentum dürfen Sie auf Ihren Namen eingetragene Immobilien und Grundstücke sowie Genossenschaftsanteile an Wohnungen betrachten. Das gilt natürlich auch für Ihre Möbel, Hausrat sowie Bargeld, Spareinlagen und Wertpapiere. Außerdem können Sie Patentrechte und geschützte Erfindungen zu Geld machen.
  • Wenn Sie eine staatliche Leistung (Wohngeld) oder einen Kredit beantragen, müssen Sie in der Regel alles Eigentum benennen. 
  • Falls Sie ein eigenes Haus veräußern möchten, müssen Sie vorher den Verkehrswert berechnen. Nur wenn Sie wissen, was dieser Besitz wert ist, können Sie selbst Verkaufsangebote abgeben oder Kaufangebote beurteilen.

Sichern Sie sich beim Verkauf ein lebenslanges Wohnrecht

  • Haben Sie Ihre Altersvorsorge mit dem Aufbau von Immobilienbesitz betrieben, haben Sie es im Alter leichter. Verkaufen Sie Ihren Immobilienbesitz, können Sie sich den Erlös komplett oder auch als Rente auszahlen.
  • Die Möglichkeit der Leibrente empfiehlt sich dann, wenn Sie keine Erben oder weitere Angehörige zu versorgen brauchen oder möchten. In jedem Fall können Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Haus oder der Wohnung sichern.
  • Um ein Verkaufsangebot aufgeben zu können, stellen Sie den Verkehrswert fest. Dazu können Sie sich an einen Makler oder Sachverständigen wenden.
  • Einen genauen Rentenbetrag errechnet Ihnen der Notar. Bleiben Sie wohnen, wird die Nutzung entsprechend herausgerechnet.
  • Somit wissen Sie, was Sie zusätzlich zur staatlichen Rente monatlich einnehmen können.
  • Haben Sie Ihre Immobilie vermietet, nimmt der Mieter gewisse Rechte an Ihrem Eigentum wahr. Ihr Besitz an einem Haus wird auch eingeschränkt, wenn Sie ihrerseits Wohnrechte Dritter eintragen haben lassen. Unter Umständen kann sich dies bei einem Verkauf negativ auf einen Verkaufspreis auswirken.

Das lebenslange Wohnrecht sichern Sie sich mit der notariellen Eintragung ins Grundbuch. Auch im Kaufvertrag wird das vermerkt. Der jeweilige Käufer muss Sie bei einem Weiterverkauf und bei Aufnahme besonderer Belastungen immer um Ihre Zustimmung ersuchen.

Diese Anleitung
Leser-Tipps Ihren Tipp zur Anleitung schreiben

1400 Zeichen verbleibend.