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Eigene Rente und Witwenrente - nützliche Hinweise

Eigene Rentenvorsorge ist zwingend notwendig.
Eigene Rentenvorsorge ist zwingend notwendig.
Die Diskussion um die Renten betrifft nicht nur die eigene Rente, sondern auch die Witwenrente. Diese ist prozentual abhängig von der Rente des verstorbenen Rentenbeziehers.

Die eigene Rente gründlich kalkulieren

  • Früher oder später stehen Sie als heute Berufstätiger an der Schwelle zum Renteneintritt. Um eine böse Überraschung in Bezug auf die eigene Rente zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, frühzeitig die eigene Rente und die Witwenrente zu berechnen. 
  • Als Faustformel gilt, dass die Altersrente ungefähr 45 Prozent des letzten Netto-Einkommens beträgt. Diese Zahl ist jedoch abhängig von der Dauer der Berufstätigkeit und den gezahlten Beiträgen. Kaum ein Arbeitnehmer erfüllt heute noch die Beitragsdauer von 45 Jahren. 
  • Planen Sie, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wird Ihre eigene Rente, und damit später auch die Witwenrente, noch einmal geschmälert. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersrentenzeit, in den Ruhestand gehen, wird die Regelaltersrente um drei Prozent gekürzt. Da Sie maximal 36 Monate vor Erreichen des regulären Ruhestandes in Rente gehen können, beträgt die Kürzung in diesem Fall 10,8 Prozent.
  • Auf Grund der Steuerpflicht der Rentenbezüge ist die Netto-Rente unter Umständen noch einmal geringer, als im Rentenbescheid ausgewiesen.   

Witwenrente berechnet sich nach der Altersrente

  • In Ihren Vorsorgeplanungen darf also nicht nur die eigene Rente eine Rolle spielen, die Witwenrente ist genauso relevant. 
  • Die Witwenrente unterscheidet zwischen der "großen" und der "kleinen" Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Altersrente des Verstorbenen und wird aktuell geleistet, wenn die oder der Hinterbliebene mindestens 45 Jahre alt ist und/oder ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
  • Die kleine Witwenrente beträgt grob gerechnet 25 Prozent der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Sie wird an Hinterbliebene geleistet, bei denen eine Zumutbarkeit in der eigenen Sicherstellung des Lebensunterhaltes gesehen wird. Die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre begrenzt. 
  • Diese wenigen Zahlen belegen, dass es für jeden wichtig ist, nicht nur für die eigene Rente, sondern auch für die Witwenrente privat vorzusorgen. 
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