Alle Kategorien
Suche

Eheähnliche Gemeinschaft - Steuerklasse richtig angeben

Eine eheähnliche Gemeinschaft wirtschaftet gemeinsam.
Eine eheähnliche Gemeinschaft wirtschaftet gemeinsam.
Sehr viele Paare bilden eine eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer Steuerklasse. Die Zeit, wo die Paare kurz nach dem Kennenlernen zum Standesamt marschierten, um sich trauen zu lassen, sind schon lange vorbei. Heutzutage leben viele Pärchen ohne Trauschein in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine Rechtsform

  • Wer hätte geglaubt, dass es den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft gerade erst einmal seit 1958 offiziell gibt, da der Bundesgerichtshof für die Arbeits- und Sozialämter entschieden hatte, dass zwei zusammenwohnende Leute als eheähnliche Gemeinschaft zu rechnen sind. Erst durch dieses Urteil wurde das Zusammenleben zweier Personen ohne Trauschein legalisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde eine „wilde Ehe“ nicht geduldet und bis 1956 sogar strafrechtlich verfolgt.
  • Heutzutage gilt diese Lebensform als absolut normal, zumal seit des Urteils des Bundesgerichtshofes vor allem auch gleichgeschlechtliche Paare ohne Trauschein zusammenleben dürfen. Den Ausschlag hierfür gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass zwei in einer gemeinsamen Wohnung lebende Personen ohne Trauschein nicht gegenseitig benachteiligt werden dürfen. Seit der Arbeitsrechtsreform im Jahre 2006 wurde der Begriff eheähnliche Gemeinschaft durch den Begriff Bedarfsgemeinschaft offiziell ersetzt.

Die Steuerklasse muss genau überlegt sein

  • Wer in der heutigen Zeit in einer Wohnung zusammenlebt, muss gegenüber den Behörden beweisen, dass keine gegenseitige Unterstützung besteht und alle Werte getrennt liegen, wenn die Paare nicht als eheähnliche Gemeinschaft angesehen werden möchten. Wenn Sie mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben, sollten Sie sich bereits im Vorfeld überlegen, welche Steuerklasse Sie wählen möchten, denn dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
  • Haben beide Partner in etwa den gleichen Verdienst und möchten zudem zusammen veranlagt werden, so müssen Sie diesen Umstand bereits zu Beginn des Zusammenlebens bekannt geben. In diesem Fall können Sie beide die Steuerklasse 4 wählen. Bei diesem Modell zahlen Sie zwar etwas mehr an Steuern, doch können Sie diese bei einer Zusammenveranlagung der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Die nächste Möglichkeit ist die Kombination der Steuerklassen 3 und 5, bei welcher der bedeutend Besserverdienende die Steuerklasse 3 wählt, um auf diese Weise Steuern zu sparen. Der Partner muss dann aufgrund dieser Wahl mit der Steuerklasse 5 vorlieb nehmen und den zweithöchsten Steuersatz zahlen, was seine monatlichen Einkünfte erheblich schmälert.
  • Wollen beide Partner getrennt besteuert werden und haben Sie den Behörden gegenüber bestätigt , dass Sie gegenseitig nicht füreinander einstehen, so können Sie beide die Steuerklasse 1 wählen. Dies kann aber erst nach der Bestätigung durch die Behörden geschehen, denn Sie müssen mit dieser Bestätigung zum Amt gehen, damit Sie Ihre Steuerklasse geändert bekommen.
Teilen: