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Drohende Arbeitslosigkeit - was tun?

Bei drohender Arbeitslosigkeit sind wichtige Fristen einzuhalten.
Bei drohender Arbeitslosigkeit sind wichtige Fristen einzuhalten.
Drohende Arbeitslosigkeit - sei es, weil das Ende der Ausbildung näher rückt oder aufgrund des baldigen Verlustes des Arbeitsplatzes - stellt für den Betroffenen häufig ein großes Problem dar, besonders dann, wenn man seinen Arbeitsplatz unverschuldet verliert. Doch auch dann sollte man die Flinte nicht ins Korn werfen und einige wichtige Spielregeln beachten, um zunächst vor allem den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Drohende Arbeitslosigkeit - was Sie als Erstes tun sollten

  • Läuft der Arbeitsvertrag aus oder gibt es andere Gründe für eine drohende Arbeitslosigkeit, sollten Sie sich spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
  • Erfährt man relativ kurzfristig vom Verlust des Arbeitsplatzes, muss man sich innerhalb von drei Tagen entweder persönlich oder telefonisch bei der Arbeitsagentur melden. Diese Fristen treffen allerdings nur auf diejenigen zu, die Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen möchten.
  • Versäumt man diese Fristen, führt das in der Regel dazu, dass in der ersten Woche keine finanziellen Leistungen durch die Arbeitsagentur erbracht werden. Ausgenommen hiervon sind Personen, die aufgrund einer ernsthaften Erkrankung oder aus anderen zwingenden Gründen die Meldefristen nicht einhalten konnten.
  • Allerdings ist es auch möglich, die Agentur für Arbeit telefonisch von der drohenden Arbeitslosigkeit zu informieren beziehungsweise sich auf diese Weise zu melden. Nach der Arbeitslosmeldung erhält man in der Regel relativ zeitnah einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. In diesem Beratungsgespräch bekommen Sie einen festen Ansprechpartner zugewiesen, der Sie dann bei allen notwendigen Formalitäten und der künftigen Jobsuche unterstützt.

Kranken- und Rentenversicherung bei drohender Arbeitslosigkeit

  • Bei drohender Arbeitslosigkeit stellt sich natürlich auch die Frage nach der Renten- und Krankenversicherung. Hier sind keine speziellen Fristen einzuhalten, das übernimmt die Arbeitsagentur automatisch, denn in der Regel sind Sie bei Verlust des Arbeitsplatzes automatisch über die Agentur für Arbeit gesetzlich krankenversichert, vorausgesetzt Sie haben sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur gemeldet.

  • Wenn Sie zuvor privat krankenversichert waren, sollten Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsagentur die Beiträge bis zur Höhe der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge übernehmen.

  • Die Rentenversicherungsbeiträge werden von der Arbeitsagentur übernommen, wenn Sie im Jahr vor Ihrer Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren.Allerdings werden von der Agentur für Arbeit nur wesentlich geringere Beiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt, sodass sich dementsprechend auch der Rentenanspruch verringert.

  • Ein Jahr Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I mindert den monatlichen Rentenanspruch um weniger als zehn Euro. Bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II, auch als Harzt IV bekannt, ist der Verlust wesentlich größer. Hierbei erhöht sich der Rentenanspruch, pro in dem der Betroffene Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht lediglich um 2,17 Euro.

Drohende Arbeitslosigkeit führt bei vielen Menschen zu einem regelrechten Schockzustand. Um zumindest den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten, sollten Sie sämtliche Meldefristen einhalten. Und wenn man mit der Stellensuche so früh wie möglich beginnt und sich dabei nicht ausschließlich auf das Amt verlässt, hat man unter Umständen gute Chancen, schnell wieder in Arbeit zu kommen.

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