Domainverkauf - so versteuern Sie die Einnahmen

So haben Sie Ihre Steuererklärung auch für Ihren Domainverkauf im Griff! So haben Sie Ihre Steuererklärung auch für Ihren Domainverkauf im Griff!
Ihr Domainverkauf läuft gut und die Einnahmen fließen besser als geplant? Dann freut das nicht nur Sie, sondern auch das Finanzamt. Denn auf Ihre Einnahmen werden Steuern fällig. Die Höhe hängt vom Verdienst ab, den Sie mit Ihrem Domainverkauf erzielen.
Franziska Wartmann
09.12.2010 Franziska Wartmann
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Betriebseröffnungsbogen
  • Belege
  • eventuell Steuerberater
  • Steuererklärung

Domainverkauf - so versteuern Sie Ihre Einnahmen

  • Prüfen Sie zunächst, wie hoch die Einnahmen aus Ihrem Domainverkauf tatsächlich sind. Fallen sie unter Kleinbeträge, dann geben Sie diesen Zusatzverdienst einfach als zusätzliches Einkommen bei Ihrer Jahressteuererklärung an.
  • Ist der Betrag recht hoch, dann besorgen Sie sich einen "Betriebseröffnungsbogen" beim örtlichen Finanzamt und füllen diesen aus.
  • Bei Umsätzen aus Ihrem Domainverkauf unter 17.500€ pro Jahr kommt die Kleinunternehmerregelung infrage. Dann fällt keine Umsatzsteuer für Sie an. Nachteile: Die Einkommenssteuer wird trotzdem fällig und der Vorsteuerabzug ist mit dieser Regelung nicht mehr möglich.
  • Geben Sie Ihre Wünsche im Betriebseröffnungsbogen an. Wichtig: Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung ist rücknehmbar, der Verzicht darauf ist bindend.
  • Wenn Sie ein Gewerbe für Ihren Domainverkauf anmelden, dann kommt das Finanzamt meist automatisch auf Sie zu. Sie geben dann monatlich Ihre Steuerdaten auf elektronischem Weg durch und zahlen die Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmer) und vierteljährlich die Einkommenssteuer.
  • Zusätzlich geben Sie eine Jahressteuererklärung ab.

So erleichtern Sie die Versteuerung Ihrer Domain

  • Legen Sie relevante Belege wie Rechnungen über Büromaterial übersichtlich ab.
  • Kleben Sie jeden einzelnen Beleg auf ein Blatt und fügen Sie Datum und Anlass (z.B. bei Bahntickets) dazu. Heften Sie die Blätter in einen Ordner. Führen Sie ein Fahrtenbuch, wenn Sie viel mit dem Auto zu Kunden, Geschäftspartnern oder Weiterbildungen unterwegs sind.
  • Rechnen Sie für Ihre monatliche Umsatzsteuererklärung die Einnahmen aus Ihrem Domainverkauf zusammen. Addieren Sie die Mehrwertsteuer Ihrer Ausgaben (siehe Belege). Die Differenz ergibt die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die Sie ans Finanzamt zahlen (mit so genanntem Vorsteuerabzug).
  • Die vierteljährliche Einkommenssteuer ergibt sich aus Ihren eigenen Schätzungen. Rück- oder Nachzahlungen fallen dann mit der Jahressteuererklärung an.
  • Wem das zuviel Papierkrieg ist, sieht sich am besten nach einem Steuerberater um. Mit etwas Disziplin ist das jedoch auch in Eigenregie möglich.
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