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Dokumente beglaubigen lassen - so gehen Sie vor

Lassen Sie Ihre Dokumente beglaubigen.
Lassen Sie Ihre Dokumente beglaubigen.
Sie können sich Dokumente ganz einfach beglaubigen lassen. Sie können sich hierzu an verschiedene Stellen wenden und es ist kein großer Arbeitsaufwand. Ihre Dokumente werden hierzu nur geprüft und dann werden sie von der Stelle beglaubigt. Beachten Sie ein paar Hinweise.

Was Sie benötigen:

  • Adressat der beglaubigten Kopie
  • Kopien
  • Originaldokumente

Es gibt viele Situationen, in denen man Kopien von Dokumenten beglaubigen lassen muss, so zum Beispiel, wenn man sich um einen Studienplatz bewirbt oder dies für eine Anmeldung benötigt. Sie können sich dann nicht bewerben, ohne dass die Echtheit des Dokuments von einer Behörde beglaubigt worden ist. Der Beglaubigungsvermerk erfolgt durch ein Dienstsiegel auf jeder Seite des Dokuments und durch die Unterschrift des Sachbearbeiters.  

So lassen Sie Dokumente beglaubigen

  1. Fertigen Sie zuerst von den zu beglaubigenden Dokumenten Kopien an. Achten Sie darauf, dass diese Kopien die richtige Helligkeit haben und gut lesbar sind.
  2. Nun sollten Sie noch genau wissen, für wen Sie die beglaubigten Kopien verwenden. Dies hat den Hintergrund, dass auf der Beglaubigung angegeben wird, für wen es beglaubigt wurde. Dies kann zum Beispiel eine bestimmte Universität oder Fachhochschule sein.
  3. Nun wenden Sie sich an ein Bürgeramt, Ihre Schule, einen Notar, das Standesamt, Universitäten oder Kirchen und lassen dort die Kopien beglaubigen. Nehmen Sie hierzu unbedingt die Originaldokumente mit. Nur so kann eine Beglaubigung stattfinden.
  4. Geben Sie bei der Behörde an, für welchen Adressaten Sie die Beglaubigung wünschen.
  5. Die Behörde vergleicht nun die Kopie mit dem Originaldokument und setzt einen Dienststempel so, dass jede Seite erfasst ist, und dokumentiert die Beglaubigung der Dokumente mit einer Unterschrift.
  6. Sie müssen eine geringe Gebühr für die Beglaubigung bezahlen.

Wissenswertes über Beglaubigungen von Dokumenten

  • Sie können Dokumente grundsätzlich bei Bürgerämtern, Schulen, Kirchen, Standesämtern, Universitäten und Notaren beglaubigen lassen. Sie können frei wählen, bei welcher Behörde Sie Ihre Dokumente beglaubigen lassen wollen.
  • Das Beglaubigen der Dokumente läuft so ab, dass die Kopie mit dem Original verglichen wird. Es wird nicht überprüft, ob der Aussteller dieses Dokument tatsächlich mit dem Inhalt ausgestellt hat, sondern nur die Kopie mit dem Original verglichen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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