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Dienstwagenberechnung - Anleitung

Wie wird Ihr geldwerte Vorteil beim Dienstwagen versteuert?
Wie wird Ihr geldwerte Vorteil beim Dienstwagen versteuert?
Gehören Sie zu den Arbeitnehmern, die aus beruflichen Gründen mit dem Auto zu Terminen fahren müssen? Dafür stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel einen Dienstwagen zur Verfügung, den Sie vielleicht auch privat nutzen können. Wie erfolgt die Dienstwagenberechnung?

Zwei Methoden für die Dienstwagenberechnung

Als Nutzer eines Dienstwagens auch für private Fahren sind Sie dazu verpflichtet, den für Sie dabei entstehenden geldwerten Vorteil zu versteuern. Dies geschieht bei der Dienstwagenberechnung entweder durch die Ein-Prozent-Regelung (Listenpreismethode) oder aber mittels eines Fahrtenbuches. Dies müssen Sie dann für alle Fahrten mit dem Dienstwagen führen, sodass Sie genau Buch führen über Ihre privaten und geschäftlichen Fahrten. Sie entscheiden sich also für eine Methode.

  • Das aufwendige Führen eines Fahrtenbuches als Grundlage für die Dienstwagenberechnung rentiert sich immer dann, wenn Ihr Dienstwagen in der Anschaffung teuer war und Sie damit vorwiegend dienstliche Fahrten unternehmen.
  • Ein Nachteil beim Führen eines Fahrtenbuches ist der große Aufwand des regelmäßigen Protokollierens jedes von Ihnen gefahrenen Kilometers. Sie müssen das Fahrtenbuch immer zeitnah führen.
  • Beachten Sie dabei, dass betrieblich veranlasste Fahrten stets Angaben zum Zeitpunkt, zu den gefahrenen Kilometern, zum Ziel sowie zu den Personendaten Ihres besuchten Gesprächspartners enthalten müssen. 
  • Für private Fahrten notieren Sie lediglich den Zeitpunkt sowie den Kilometerstand.
  • Ein wesentlicher Vorteil der aufwendigen Fahrtenbuchmethode ist es, dass Sie nicht unbedingt immer bei dieser Methode für die Dienstwagenberechnung bleiben müssen. Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung dürfen Sie trotzdem die Ein-Prozent-Regelung anwenden.

Wählen Sie das Fahrtenbuch als Grundlage für Ihre steuerliche Dienstwagenberechnung dann, wenn Sie nur selten privat mit dem Dienstwagen unterwegs sind.

Die Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenberechnung

Durch die Ein-Prozent-Regelung können Sie die Besteuerung Ihres geldwerten Vorteils relativ einfach pauschal berechnen.

  • Hierbei versteuern Sie monatlich 1 % des Anschaffungspreises (Listenpreis) für die private Nutzung des PKWs. Grundlage ist hier der Listenpreis inklusive Mehrwertsteuer am Tag der Erstzulassung. 
  • Eventuelle Sonderausstattungen beim Dienstwagen, wie das Radio oder die Freisprecheinrichtung, werden als Zusatzkosten auf den jeweiligen Kaufpreis aufgeschlagen und so bei der Steuerberechnung berücksichtigt. 
  • Sie müssen sogar die Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Arbeitsplatz versteuern. Dabei legen Sie jeden Entfernungskilometer (einfache Strecke) bei der Berechnung zugrunde. Es ist allerdings einerlei, ob Sie den Dienstwagen tatsächlich dafür nutzen, um zur Arbeit zu fahren. Pauschal wird hier nicht 1 % des Listenpreises angesetzt, sondern lediglich 0,03 %, die Sie versteuern müssen. 
  • Bei einer hauptsächlich privaten Nutzung des Firmenfahrzeuges fahren Sie bei der Pauschal-Regelung günstiger.

Berechnen Sie aber in jedem Falle vorher, welche Methode für Sie günstiger kommt. Bedenken Sie auch, dass Sie bei der Ein-Prozent-Regelung bleiben müssen, wenn Sie sich dafür entschieden haben. Im Gegensatz dazu bietet Ihnen die zeitaufwendigere Fahrtenbuchmethode die Möglichkeit, sogar noch am Jahresende darüber zu entscheiden, welche Abrechnungsmethode Sie anwenden wollen. Die richtige Wahl kann Ihnen jährlich viele Euro einsparen.

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