Nicht für jeden Menschen bedeutet ein Auto Status und Ansehen, für manchen ist es tatsächlich nur ein Fortbewegungsmittel. Doch auch dann kann es für einen Mitarbeiter praktisch sein, wenn er den Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen kann.
Beim Dienstwagen mit Privatnutzung den Versicherungsschutz bedenken
- Überlassen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, dann sollten Sie die Bedingungen dieser Nutzung genau festlegen.
- Wichtig ist es beispielsweise zu regeln, ob nur der Mitarbeiter oder auch Familienangehörige - beispielsweise der Partner oder die Ehefrau - den Wagen fahren dürfen.
- Im Hinblick auf den Versicherungsschutz kann es problematisch werden, wenn auch die Kinder des Mitarbeiters, die ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben, mit dem Dienstwagen fahren. Hier sollten Sie sichergehen können, dass eine Nutzung des Fahrzeugs von Personen unter 21 Jahren bzw. unter einer anderen Altersgrenze insbesondere vom Haftpflichtversicherungsvertrag gedeckt ist.
- Dies gilt es insbesondere auch bei Fahrten ins Ausland zu bedenken. Es kann daher sinnvoll sein, die Privatnutzung des Dienstwagens räumlich einzuschränken und Fahrten ins Ausland bzw. in bestimmte Länder nicht zu gestatten.
Im internationalen Ausland beispielsweise Großbritannien und Irland, wird das Prinzip Nutzung von …
Bei Leasingverträgen die Laufleistung beachten
- Leasingverträge enthalten oft Angaben zu den Kilometerlaufleistungen während der Vertragslaufzeit. Überlassen Sie einem Mitarbeiter den Firmenwagen zur unbeschränkten Privatnutzung, können Sie nicht sicher sein, ob bei gleichzeitig intensiver dienstlicher Nutzung des Fahrzeugs die im Leasingvertrag festgelegte Kilometerbegrenzung nicht überschritten wird.
- Sinn kann es daher haben, im Vertrag mit dem Mitarbeiter eine bestimmte Kilometerbegrenzung vorzugeben.
- In einem solchen Fall sollte der Mitarbeiter zudem zur Führung eines Fahrtenbuches für die privaten Fahrten verpflichtet sein.
Insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz sollten Sie als Arbeitgeber einiges beachten, wenn Ihr Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen darf.
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