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Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jugendamt einreichen

Auch ein Jugendamt kann Fehler machen.
Auch ein Jugendamt kann Fehler machen.
Fühlen Sie sich vom Jugendamt im Stich gelassen oder im Nachteil behandelt, so können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Doch was ist das genau und was können Sie damit bewirken ?

Kein Jugendamt erhält gerne eine Dienstaufsichtsbeschwerde, dennoch kann dies vorkommen, wenn Mitarbeiter nicht fachgemäß gehandelt haben, oder sich Beteiligte benachteiligt fühlen.

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte immer gut durchdacht sein und mit handfesten Beweisen gesichert sein. Hierbei handelt es sich quasi um eine Anzeige, die Tatsachen schildert und Ungerechtigkeiten aufdecken soll.

  • Haben Sie bemerkt, dass einem Mitarbeiter des Jugendamtes ein Fehler unterlaufen ist und eine Kindeswohlgefährdung riskiert, obwohl dieser Fall bekannt ist. Dann sollten Sie einen Brief an das Jugendamt verfassen.
  • Auch wenn Sie selber in einem Sorgerechtsfall verstrickt sind, dann können Sie sich beim Amt beschweren. Hierbei kann es durchaus sein, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann macht solch ein Schreiben durchaus Sinn.

Beschwerde an das Jugendamt verfassen - so gehen Sie vor

  • Wenn Sie ein solches Schreiben an das Jugendamt verfassen, dann sollten Sie, wie oben bereits erwähnt, wirklich stichfeste Beweise an der Hand haben, die zeigen, dass der Mitarbeiter des Jugendamt im Unrecht ist, oder ein akuter Fall der Kindeswohlgefährdung gegeben ist. Obwohl das Amt bereits Bescheid darüber weiß, können Fehler immer wieder einmal vorkommen. Dann sollten Sie den obersten Chef des Amtes direkt anschreiben und eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen.
  • Sollte Sie allerdings abgewiesen werden, dann können Sie sich auch an das Landesjugendamt wenden oder auch an den Bürgermeister des Ortes, denn dadurch erhalten Sie mehr Aufmerksamkeit.
  • Stecken grob fahrlässige Gründe hinter Ihrer Beschwerde, dann können Sie auch eine Anzeige gegen den Mitarbeiter stellen - allerdings sollten Sie dann beachten, dass es durchaus zu einem gerichtlichen Verfahren kommen kann.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Jugendamt sollte immer der letzte Weg sein. Versuchen Sie zuerst einmal den Weg der direkten Kommunikation.

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