Beim Auszug aus Ihrer Wohnung müssen Sie neu streichen. Jedenfalls dann, wenn dies so in Ihrem Mietvertrag festgeschrieben ist. Was Sie bei dem Neuanstrich beachten müssen, das lesen Sie hier.
- 31.01.2011 Manuela Bauer
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- Farbe
- Malerkrepp
- Abdeckmaterial (Folie, Malervlies, alte Zeitungen oder alte Teppichstücke)
- Eckenpinsel
- Farbrolle
- Abstreifgitter
- Verlängerungsstiel für den Farbroller
- Spachtelmasse
- ggf. Zange
- Spachtel
So streichen Sie bei Auszug
- Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung frisch gestrichen an Ihren Vermieter übergeben, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart ist.
- Sie dürfen die Wohnung nicht in irgend einer Farbe streichen.
- Die Annahme, dass die Wohnung bei Auszug immer weiß gestrichen sein muss, ist jedoch nicht richtig.
- Sie dürfen die Wohnung bei Auszug auch in einer anderen Farbe streichen. Diese Farbe darf jedoch nicht aufdringlich, grell oder ungewöhnlich sein.
- Wenn Sie noch helle Pastelltöne in lichtem Grau oder zartem Beige haben, dann dürfen Sie damit auch die Wohnung streichen.
So müssen Sie die Wohnung streichen
- Wenn die Wände mit einer Strukturtapete beklebt sind, wie zum Beispiel Rauhfaser, dann darf die Tapete nicht grob beschädigt sein.
- Auch darf die Tapete nicht an der Decke oder an den Ecken leicht gelöst sein.
- Nägel, Schrauben und Haken müssen aus den Wänden und Decken entfernt werden.
- Dübellöcher müssen fachgerecht verspachtelt werden.
- Die Wand- und Deckenfarbe muss gleichmäßig und fachgerecht verstrichen werden.
- Farbspritzer und ähnliche Renovierungsverschmutzungen müssen entfernt werden.
- Kleben Sie deshalb alle Fenster, Türen, Steckdosen und Lichtschalter gründlich ab.