Die Wohnung streichen bei Auszug - was Sie beachten sollten

So streichen Sie Ihre Wohnung bei Auszug. So streichen Sie Ihre Wohnung bei Auszug.
Beim Auszug aus Ihrer Wohnung müssen Sie neu streichen. Jedenfalls dann, wenn dies so in Ihrem Mietvertrag festgeschrieben ist. Was Sie bei dem Neuanstrich beachten müssen, das lesen Sie hier.
Manuela Bauer
31.01.2011 Manuela Bauer
Themen der Anleitung Auszug Immobilien Streichen Wohnung
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Farbe
  • Malerkrepp
  • Abdeckmaterial (Folie, Malervlies, alte Zeitungen oder alte Teppichstücke)
  • Eckenpinsel
  • Farbrolle
  • Abstreifgitter
  • Verlängerungsstiel für den Farbroller
  • Spachtelmasse
  • ggf. Zange
  • Spachtel

So streichen Sie bei Auszug

  • Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung frisch gestrichen an Ihren Vermieter übergeben, wenn dies so im Mietvertrag vereinbart ist.
  • Sie dürfen die Wohnung nicht in irgend einer Farbe streichen.
  • Die Annahme, dass die Wohnung bei Auszug immer weiß gestrichen sein muss, ist jedoch nicht richtig.
  • Sie dürfen die Wohnung bei Auszug auch in einer anderen Farbe streichen. Diese Farbe darf jedoch nicht aufdringlich, grell oder ungewöhnlich sein.
  • Wenn Sie noch helle Pastelltöne in lichtem Grau oder zartem Beige haben, dann dürfen Sie damit auch die Wohnung streichen.

So müssen Sie die Wohnung streichen

  • Wenn die Wände mit einer Strukturtapete beklebt sind, wie zum Beispiel Rauhfaser, dann darf die Tapete nicht grob beschädigt sein.
  • Auch darf die Tapete nicht an der Decke oder an den Ecken leicht gelöst sein.
  • Nägel, Schrauben und Haken müssen aus den Wänden und Decken entfernt werden.
  • Dübellöcher müssen fachgerecht verspachtelt werden.
  • Die Wand- und Deckenfarbe muss gleichmäßig und fachgerecht verstrichen werden.
  • Farbspritzer und ähnliche Renovierungsverschmutzungen müssen entfernt werden.
  • Kleben Sie deshalb alle Fenster, Türen, Steckdosen und Lichtschalter gründlich ab.
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