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Die Miete von der Steuer absetzen - so geht's als Student

Miete für Studentenwohnung ist steuerlich absetzbar.
Miete für Studentenwohnung ist steuerlich absetzbar. © Thomas Max Müller / Pixelio
Die Miete von der Steuer abzusetzen, war bislang für Studenten nicht möglich. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München (Aktenzeichen: VI R 38/10 und VI R 7/10) hat hier jetzt neue Wege geöffnet

Miete für Studenten vorgezogene Werbungskosten

  • Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17.8.2011 hat weitreichende Auswirkungen. Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Studium stehen, können künftig von der Steuer abesetzt werden. 
  • Dazu gehört neben Zinsen für ein Studiendarlehen, Literatur und den "üblichen" Ausgaben für das Studium auch die Miete. 
  • Die Miete kann steuerlich angerechnet werden, wenn eine auswärtige Unterbringung, beispielsweise bei einem Studium an einem anderen Ort, notwendig wird. Dazu gehört auch die Miete bei einem Auslandsstudium. 
  • Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung aller mit dem Studium anfallenden Kosten ist allerdings, dass der spätere Beruf in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung steht. 
  • Wer mit einem Abschluss in Geographie als EDV-Berater arbeiten wird, dürfte dem Finanzamt gegenüber in Erklärungsnotstand geraten. 
  • Gleiches gilt bei einem Wechsel der Studienfächer. Ein Werbungskostenabzug ist dann für den ersten Studiengang nicht mehr möglich.

Was, wenn Studenten keine Steuern zahlen?

  • Die Kosten für das Studium, darunter auch die Miete, machen sich in der Steuer nur bemerkbar, wenn Einkünfte erzielt wurden. 
  • Wer kein Einkommen hat, macht in der Regel auch keine Steuererkärung. Als Student ist es trotzdem sinnvoll.
  • Keinen Einkünften stehen aber die Kosten für das Studium gegenüber, Studiengebühren, PC und eben auch die Miete. Das Ergebnis der Steuererklärung ist in diesem Fall ein Verlust. Dieser Verlust kann "vorgetragen" werden, das heißt, er wird auf spätere Einkünfte angerechnet.
  • Und genau an diesem Punkt wird es interessant: Die Verluste während des Studiums werden auf die ersten Einkünfte aus der Berufstätigkeit angerechnet, die Steuerlast mindestens im ersten Berufsjahr sinkt drastisch.
  • Hinsichtlich der Absetzbarkeit der Miete sollten Eltern also darauf verzichten, den Mietvertrag für die Kinder zu unterschreiben, um diese steuerrelevante Kostenposition nicht zu neutralisieren. 
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