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Die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 - Hinweise

Arbeitslosigkeit kann fast jeden treffen.
Arbeitslosigkeit kann fast jeden treffen.
Anders als die Leistungen der Grundsicherung bzw. das ALG II ist das Arbeitslosengeld 1 nicht betragsmäßig festgelegt. Die Höhe richtet sich vielmehr nach dem letzten erzielten pauschalierten Nettoentgelt im Bemessungszeitraum.

Wer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, der muss in der Regel nicht befürchten, bei einem Verlust des Arbeitsplatzes sofort in Hartz IV "abzurutschen". Besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wird dieses für mindestens sechs Monate gezahlt.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 bestimmen

  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 richtet sich generell nach dem Verdienst, der zuletzt erzielt wurde. Der allgemeine Leistungssatz liegt bei 60 Prozent, der erhöhte Leistungssatz liegt bei 67 Prozent. Den erhöhten Leistungssatz erhalten diejenigen Arbeitslosen, die mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben bzw. deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein solches Kind hat, wenn die Partner nicht dauernd getrennt leben.
  • Der Prozentsatz wird vom sogenannten Leistungsentgelt berechnet. Hierbei handelt es sich um das pauschalierte Nettoentgelt. Vom Bruttoentgelt werden insoweit bei der Berechnung bestimmte Pauschalen abgezogen; hierzu zählt beispielsweise die Sozialversicherungspauschale von 21 Prozent, s. § 153 Abs. 1 Nr. 1 SGB III.
  • Maßgeblich ist dabei nicht etwa das Entgelt der letzten zehn Jahre, sondern das, was im sogenannten Bemessungszeitraum erzielt wurde. In der Regel handelt es sich hierbei um das letzte Jahr vor der Arbeitslosigkeit, s. § 150 Abs. 1 SGB III.

Die Dauer des Anspruchs ist unterschiedlich

  • Je nach Vorversicherungszeiten und Lebensalter ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 sehr unterschiedlich. Gem. § 147 SGB III beträgt sie zwischen sechs und 24 Monaten.
  • Wer sechs Monate Arbeitslosengeld beziehen will, der muss zuvor mindestens für zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gewesen sein. Was im Übrigen nicht nur bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung der Fall ist, sondern auch im Falle eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag, das Selbstständige begründen können.

Wer gut verdient hat und arbeitslos wird, dessen Arbeitslosenunterstützung fällt entsprechend hoch aus. Bei einem entsprechenden Lebensalter kann ALG I dann sogar bis zu zwei Jahren bezogen werden.

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