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Der Zusammenhang zwischen Buchführung, Inventar und Bilanz

In der Buchführung wird der Zusammenhang von Inventar und Bilanz erfasst und der Erfolg berechnet.
In der Buchführung wird der Zusammenhang von Inventar und Bilanz erfasst und der Erfolg berechnet.
Wer sich erstmalig mit Betrieben beschäftigt oder damit, wie diese ihre Angelegenheiten organisatorisch erfassen und verwalten, der kommt nicht umhin, sich mit der Buchführung und dem Zusammenhang zum Inventar und der Bilanz zu befassen.

So verstehen Sie den Zusammenhang von Buchführung mit Inventar sowie Bilanz

  • Die Buchführung hat es zum Ziel, die Geschäftsbücher eines Unternehmens zu erfassen und stets auf den aktuellen Stand zu bringen.
  • Das Inventar wird mindestens einmal im Jahr erfasst. Hierzu ist das Bestandsergebnis der durchgeführten Inventur nötig. Die Inventurergebnisse werden dann in Zusammenhang gesetzt, indem sie im Bestandsverzeichnis aufgelistet werden.
  • In jeder Firma gibt es ein Inventar- und Bilanzbuch, das einmal jährlich eine Bestandsaufnahme erhält. Bestandteil des Rechnungswesens ist es, dass sämtliche Ergebnisse zusammengetragen und alle Zu- und Abgänge chronologisch erfasst werden.
  • So gibt es ein Kassenbuch für Bargeschäfte, ein Tagebuch für Überweisungen, das Wareneingangsbuch und das Rechnungsbuch.
  • Es wird stets der Erfolg berechnet, indem das Unternehmensvermögen zu Beginn einer Rechnungsperiode dem Vermögen am Ende der Rechnungsperiode gegenübergesetzt wird.   

Wieso jeder Betrieb eine Buchführung haben muss

  • Beachten Sie, dass jeder Betrieb in Deutschland eine Führung der Geschäftsbücher durchführen lassen muss. Hierbei ist es dem Betrieb selbst überlassen, ob er dies in seiner Firma oder durch einen externen Dienstleister durchführen lässt.
  • In der Buchführung wird das vorhandene Inventar erfasst. Wichtiger Teil ist auch die Bilanz, die in Form von T-Konten wiedergegeben wird. Der Zusammenhang besteht darin, dass die Bücher sämtliche Werte und den Umsatz sowie die Ausgaben erfassen müssen.
  • Betriebe sind gemäß §§ 238 ff. HGB und §§ 140 ff. AO zur Führung der Geschäftsbücher verpflichtet.  Eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Betriebsbuchführung gibt es jedoch nicht.
  • Hierbei müssen sich die Unternehmen an die GoB (Regelwerk über die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) halten und die Eintragungen fortlaufend, vollständig und wahrheitsgemäß erfassen. Nur so ist es einem Dritten, zum Beispiel einem Betriebsprüfer, möglich, dies in kurzer Zeit nachzuvollziehen.  
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