Alle Kategorien
Suche

Der BAT-KF - so gelingt die richtige Selbst-Einstufung im Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung

Ist die Kirche Ihr Arbeitgeber?
Ist die Kirche Ihr Arbeitgeber?
Der deutsche Arbeitsmarkt bietet viele Möglichkeiten, bei großen und kleinen Firmen eine Anstellung zu finden. Auch der Staat ist als Arbeitgeber sehr beliebt, und selbst die Kirchen bieten vielen Arbeitssuchenden eine Anstellung, denn vielfach liegt die Pflege Kranker, die Versorgung alter Menschen und nicht nur die Seelsorge in Ihren Händen.

BAT-KF – kirchliche Fassung

  • Haben Sie eine Arbeit bei einer der großen Kirchen in Deutschland gefunden, so erfolgt die Vergütung Ihrer Arbeitsleistung nach Bundesangestelltentarifvertrag, in kirchlicher Fassung auch BAT-KF genannt.
  • Wichtigster Teil des BAT-KF ist die für Ihren Arbeitsbereich gültige Gehaltstabelle. Bei der Bestimmung Ihres Gehaltes innerhalb dieser Tabelle müssen Sie zuerst Ihre Entgeltgruppe ermitteln. Es gibt Entgeltgruppen BAT-KF von E1 bis E15, wobei die Grundlage der Entgeltgruppen die schulische Bildung des einzelnen Arbeiters oder Angestellten ist.
  • In die Entgeltgruppen E1 bis E4 wird man ohne Ausbildung eingeordnet. Hat man eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung absolviert, ist man in E5 bis E8 eingestuft. Die Entgeltgruppen E9 bis E12 sind für Absolventen eines abgeschlossenen Studiums an einer Fachhochschule gedacht, während Absolventen eines abgeschlossenen Universitätsstudiums sich in die Entgeltgruppen E13 bis E15 einordnen können.
  • Haben Sie aufgrund Ihrer Schulbildung und Berufsausbildung die richtige Entgeltgruppe gefunden, suchen Sie nun noch innerhalb Ihrer Entgeltgruppe nach der richtigen Stufe. Dabei kommt es auf Ihre Zugehörigkeit als Arbeitnehmer zur Kirche an. Es gibt hier eine Unterteilung in 6 Stufen.
  • Direkt nach einer Einstellung gehören Sie in Stufe 1, um dann nach einem Jahr in die Stufe 2 zu wechseln. Haben Sie mehr als 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, wechseln Sie in Stufe 3, bis Sie nach mehr als 6 Jahren Betriebszugehörigkeit in Stufe 4 eingestuft werden. Haben Sie mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, ist Stufe 5 für Sie die richtige Einordnung, bis Sie nach mehr als 15 Jahren in die höchste Stufe 6 wechseln können.
  • Haben Sie die richtige Stufe für die Länge Ihrer Arbeitszugehörigkeit zur Kirche ermittelt, können Sie die Höhe Ihres Gehaltes aus der Tabelle ablesen.
  • Wichtig ist jetzt nur noch die Höhe Ihrer Jahressonderzahlung, die in West (90%, 80%, 60%) und Ost (67,5%, 60%, 45%) unterschiedlich berechnet wird und sich nach der Entgeltgruppe (E1 bis E8, E9 bis E12, E13 und E14) richtet.
  • Die richtige Zuordnung von Entgeltgruppe und Stufe innerhalb der Tabelle BAT-KF macht die Suche nach der Höhe des eigenen Gehaltes einfach.
Teilen: