- 24.05.2011 Dorothea Stuber
- Plastikbehälter, max. 100 ml
- Zip-Lock-Beutel, max. 1000 ml
Mit der zunehmenden Terrorangst wurde die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck stark eingeschränkt, denn theoretisch könnte auf diese Art ja jemand flüssigen Sprengstoff transportieren. Nicht alle Flughäfen verfügen über die Ausrüstung, um gefährliche von ungefährlichen Flüssigkeiten zu unterscheiden.
Deo, Duschgel und Co im Handgepäck richtig unterbringen
- Auf beinahe jedem Flug werden Deos aussortiert, weil die Flugpassagiere nicht richtig informiert sind. Das gilt im Übrigen auch für weitere Kosmetikprodukte wie Shampoo oder Duschgel. Auch Zahnpasta und selbst Make-up zählen in diesem Fall zu den Flüssigkeiten.
- Alle Flüssigkeiten, die Sie im Handgepäck transportieren wollen, müssen in kleinen Flaschen oder Dosen abgefüllt sein, die jeweils nicht mehr als 100 ml fassen können. All diese Behältnisse werden zusammen wiederum in einem Plastikbeutel mit Zip-Verschluss untergebracht. Diesen Beutel müssen Sie nicht extra kaufen, es eignet sich auch ein Gefrierbeutel, der Zip-Verschluss ist jedoch Pflicht.
- Das Volumen des Aufbewahrungsbeutels darf einen Liter nicht überschreiten.
- Jede Person darf nur einen solchen Beutel mit sich führen.
- In Drogerien gibt es in der Regel Travel-Kits zu kaufen, die einige leere Flaschen in einem Zip-Lock-Beutel enthalten. Außerdem können Sie dort auch Pröbchen erwerben, die von der Größe her für den Transport im Handgepäck geeignet sind.
- Flüssigkeiten, also auch Deos, die nach der Fluggastkontrolle im Duty-Free-Bereich erworben wurden, können Sie natürlich weiterhin im Handgepäck transportieren. Hier können Sie sich also ein neues Deo kaufen, wenn Ihnen dazu noch ausreichend Zeit bleibt.
Die Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flugreisen wird laut Innenministerium voraussichtlich im April 2013 aufgehoben. Dann soll jeder Flughafen innerhalb der EU über Kontrollgeräte verfügen, die Flüssigsprengstoff von anderen Flüssigkeiten unterscheiden können.