Alle Kategorien
Suche

Den Familienstand anzeigen - so geht's

Veränderte Lebensumstände wirken sich finanziell aus.
Veränderte Lebensumstände wirken sich finanziell aus.
Der Familienstand ist häufig ein leidiges Thema während Vorstellungsgesprächen. Dennoch ist die Angabe notwendig, um Ihr Gehalt, Ihre Steuerklasse und natürlich die steuerlichen Abgaben korrekt zu berechnen. Wenn sich Ihr Familienstand während einer Anstellung ändert, müssen Sie daher selbst aktiv werden.

Grundsätzlich sagt Ihr Familienstand etwas über Ihr Privatleben aus. Sie können wahlweise verheiratet, ledig, geschieden oder verwitwet sein. Diese einfache Angabe kennen Sie aus Bewerbungsbögen, Formularen und Anträgen. Ändert sich etwas an Ihrem familiären Stand, ändert sich zugleich etwas an Ihren monatlichen Abgaben und der Steuerklasseneinteilung.

Änderung vom Familienstand mitteilen

  • Ihr familiärer Stand kann sich natürlich auf diverse Weisen ändern. Die häufigste Änderung wird durch eine Heirat, eine Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten beschrieben. 
  • Wenn Sie heiraten, wirkt sich die Änderung zumeist positiv für Sie aus. Je nach Ihrem und dem Einkommen Ihres Ehepartners können sich steuerliche Vorteile für Sie ergeben. Die Änderung der Steuerklasse teilen Sie dem Finanzamt in einem formlosen Brief mit. Zur Auswahl stehen für Sie zwei Varianten. Entweder sind Sie und Ihr Ehepartner in der Steuerklasse 4 oder einer von Ihnen in der 3 und der andere in der 5. Vor der Steuerklassenänderung sollten Sie den Wechsel genau überlegen. Lassen Sie sich mitunter ruhig von einem Steuerberater beraten, damit Sie die steuerlichen Vorteile erhalten.
  • Auch Ihr Arbeitgeber muss über die Änderung informiert werden. Warten Sie nicht, bis Sie die neue Steuerkarte erhalten, sondern informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung schriftlich über den geänderten Familienstand und die Wahl der neuen Steuerklasse. Sobald Sie die Steuerkarten haben, müssen Sie diese natürlich dem Arbeitgeber zukommen lassen. 
  • Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen, müssen Sie auch diese Änderung dem Finanzamt anzeigen. Hierbei gilt jedoch, dass die Änderung erst zum 01. Januar des folgenden Jahres fällig wird.
  • Verheirateten oder verwitweten Eheleuten steht unter Umständen die günstige Steuerklasse 3 zu. …

  • Versicherungen sollten ebenfalls über eine Änderung der Lebensverhältnisse informiert werden. Dies gilt insbesondere bei Ehepaaren, die vorab nicht zusammengelebt haben. In diesem Fall ist es ratsam, die Privathaftpflichtversicherung auf die neuen Lebensumstände anzupassen.
  • Die meisten Versicherungen können Sie mit einem formlosen Schreiben informieren.

Veränderte Lebensumstände durch einen Todesfall

  • Eine Besonderheit stellt ein durch den Tod des Ehepartners veränderter Lebensumstände dar. 
  • Während sich die Änderung bei einer Scheidung oder einer Hochzeit erst zum folgenden Kalenderjahr auswirkt, greift die Änderung im Todesfall schrittweise.
  • Im Sterbejahr Ihres Ehepartners erhalten Sie umgehend die Steuerklasse 3. In dieser Steuerklasse verbleiben Sie ebenfalls für das folgende Kalenderjahr. Sollte also Ihr Partner im August gestorben sein, sind Sie für die restlichen Monate in der Steuerklasse 3 eingestuft. Auch im folgenden Jahr gilt für Sie die Besteuerung nach der Steuerklasse 3.
  • Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres werden Sie in die Steuerklasse 1 eingestuft. Sind Sie nach dem Tod Ihres Partners alleinerziehend und erhalten Entlastungsbeträge wie Kindergeld, dann erfolgt die Einstufung in die Steuerklasse 2.
  • Durch die gestaffelte Änderung müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber aktiv werden. In großen Betrieben werden die Änderungen teils übersehen. Achten Sie daher genau darauf, dass Ihre Lohnabrechnungen korrekt sind.
  • Denken Sie daran, Ihre Bank auf Ihren neuen Familienstand hinzuweisen. Falls Sie gemeinsam Kredite aufgenommen haben und als Gesamtschuldner galten, müssen die Unterlagen und gemeinsamen Konten auf Sie umgeschrieben werden. Dass dies erfolgt ist sehen Sie daran, dass sich Ihre Kontoauszüge und Schriftstücke durch den Vermerk "Nachlassverwaltung" ausweisen.

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten können Sie sich natürlich jederzeit mit Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater in Verbindung setzen.

Teilen: