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Dem Steuerberater kündigen - so können Sie dabei vorgehen

Steuerberater zaubern nicht.
Steuerberater zaubern nicht.
Das Verhältnis zum Steuerberater ist ein Vertrauensverhältnis. Sie offenbaren Ihre gesamte finanzielle Situation und erwarten, dass er Sie optimal berät und vertritt. Haben Sie Zweifel an seinen Fähigkeiten, dürfen Sie das Mandat jederzeit kündigen. Bedenken Sie aber auch die möglichen Nachteile und beziehen Sie Ihre Person mit ein.

Die Beauftragung eines Steuerberaters ist eine individuelle Angelegenheit. Ohne die Hilfe eines Steuerberaters lassen sich steuerliche Vorgänge kaum mehr zufriedenstellend bearbeiten. Da Sie als Steuerbürger gegenüber dem Fiskus in der Pflicht sind, müssen Sie zwangsläufig Ihre Verhältnisse offenbaren. Nicht immer verläuft die Zusammenarbeit zur Zufriedenheit. Dann dürfen Sie den Auftrag kündigen.

Sie können Vertrauensverhältnisse jederzeit kündigen

  • Das Auftragsverhältnis zum Steuerberater ist vom gegenseitigen Vertrauen geprägt. Sie dürfen es jederzeit kündigen (§ 626 BGB). Sie brauchen dazu keine Kündigungsfrist einzuhalten und brauchen keine Begründung vorzutragen.
  • Gründe, um den Auftrag zu kündigen, kann es immer wieder geben. Arbeitet der Steuerberater zu langsam oder fühlen Sie sich nicht hinreichend und zuverlässig beraten, sollten Sie den Steuerberater zunächst ansprechen und versuchen, die Beanstandung aufzuarbeiten. Gehen Sie davon aus, dass Sie Laie sind und die Wege, die der Steuerberater als Fachmann geht, nicht immer gleich nachvollziehbar sind. Lassen Sie sich seine Arbeit erklären.

Steuerberater können nicht zaubern

  • Akzeptieren Sie, dass auch der Steuerberater nur auf der Grundlage der Gesetze arbeiten und keinesfalls zaubern kann. Dann müssen Sie auch ein für Sie nachteiliges Ergebnis anerkennen und dürfen die Schuld nicht beim Steuerberater suchen.
  • Bedenken Sie, dass Sie den Steuerberater beauftragt haben, weil Sie offenbar auf seine Dienste angewiesen sind. Kündigen Sie, stehen Sie ohne steuerlichen Beistand da. Müssen Sie eine behördliche Frist einhalten und einen anderen Steuerberater beauftragen, riskieren Sie Nachteile. Der neue Steuerberater muss sich in Ihren Fall erst einarbeiten und braucht Zeit. Allenfalls kann der neue Steuerberater beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, die er mit seinem Einarbeitungsbedarf begründet.

Sie zahlen doppeltes Honorar

  • Vor allem beachten Sie, dass Sie dem früheren Steuerberater ein Teilhonorar schulden, das dieser nach seiner bis dahin erbrachten Arbeitsleistung abrechnen kann. Beauftragen Sie ersatzweise einen anderen Steuerberater, fordert dieser erneut ein Honorar. Sie können ihn nicht darauf verweisen, dass Sie die Arbeit schon einmal bezahlt haben.
  • Achten Sie auch darauf, dass Sie den Steuerberater so früh als möglich mit allen notwendigen Unterlagen versorgen, die er für eine ordentliche Sachbearbeitung benötigt. Legen Sie lieber mehr Unterlagen vor und überlassen Sie die Beurteilung der Relevanz dem Steuerberater. Muss der Steuerberater ständig Unterlagen und Belege nachfordern, leidet die Qualität seiner Arbeit.
  • Auch in dieser Sparte gilt, dass es besser ist, vorsorglich tätig zu werden und frühzeitig die Weichen für die Entwicklung der steuerlichen Situation zu stellen. Beauftragen Sie den Steuerberater erst später, dürfen Sie ihn nicht für negative Entwicklungen verantwortlich machen.
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